Schulpflicht?

1 Antwort

Für NRW gilt:

Dauer: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht
Regelung zur Berufsschulpflicht: Schüler in einem Ausbildungsverhältnis sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig, solange die Ausbildung vor Ende des 21. Lebensjahres, begonnen wurde. Schüler ohne Ausbildungsverhältnis sind berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in das der 18. Geburtstag fällt.

Der letzte Satz wird für Dich interessant sein -> Du musst das Jahr noch zuende machen.