Schule?
Hallo, ein Freund von mir muss sein Schuljahr erneut wiederholen. Jedoch kann ich es nicht verstehen, ob das rechtlich eigentlich sein darf, wenn seine schriftlichen Leistungen alle positiv sind, jedoch seine mündlich bzw. einfach Mitarbeit „nicht ausreichend“ wäre. Dazu hat er dies auch erst am Tag des Notenschlusses erfahren.
Falls sich jemand hier mit dem österreichischen Schulgesetz auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen :)
2 Antworten
Normalerweise müssen Frühwarnungen (DE: Blaue Briefe) in den jeweiligen Fächern gegeben werden, damit man einen Fünfer als Note ins Zeugnis bekommen kann. Ist dies nicht geschehen, kann man dagegen klagen. An meiner damaligen Schule hatte jemand dasselbe Problem und konnte erfolgreich die Note 4 klagen.
Ansonsten, was soll ich dazu sagen? Das Bildungssystem macht sowieso was es will. Ich schrieb auch ein Buch über die Schattenseiten des österreichischen Bildungssystems. Es ist veraltet, korrupt und nicht zielfördernd.
Ist durchaus möglich, wenn schriftlich 30 zählt und mündlich 70. dies ist häufig bei sprachen der Fall.