Wie wird die Lehrabschlussprüfung bewertet?
Bei der Lehrabschlussprüfung ist das ja so, dass sie aus 2 Teilen (mündlich und schriftlich) besteht. Soweit ich weiß, macht man zuerst die schriftliche, dann die mündliche. Die Note von der schriftlichen Prüfung erfährt man erst am Tag der mündlichen Prüfung. Jetzt habe ich erfahren, wenn die schriftliche negativ ausfällt, wird sie bei der mündlichen noch einmal geprüft. Daher nun meine Frage; Ist es ausreichend, wenn man nur einen Teil der Prüfung positiv abschließt? Hattet ihr mal so einen Fall? Auf der Homepage der Zentrale steht nur, dass man die Prüfung beliebig wiederholen darf.
1 Antwort
Wie das bei den einzelnen Kammern geregelt ist, weiss ich nicht. Ich kenne es aber nur so, dass wenn jemand bei der schriftlichen Prüfung durchfällt, derjenige schon gar keine Einladung mehr bekommt zu der mündlichen. Er erfährt es quasi schon vorher dass er durchgefallen ist, weil er keine Einladung erhält. Manche stehen aber dazwischen und könnten es durch eine gute mündliche Prüfung doch noch schaffen zu bestehen. Wer sich z.B. dnken kann, dass er in einem Fach schlecht war, sollte vllt. damit rechnen dass er grade da abgefragt wird. Meines Wissens darf man insgesamt nur zweimal durchfallen, aber wenn das auf deren Webseite steht, wird das dort wohl seine Richtigkeit haben.