Schülerbafög erneuter Widerspruch Anwaltskosten?
Guten Tag, vielleicht kann jemand mir bei meiner speziellen Frage weiterhelfen. Ich habe gegen meinen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt und hierfür aufgrund meiner finanziellen Lage Beratungskosten erhalten. Ich möchte gegen den jetzigen neuen Bescheid der nicht zu meinen Gunsten ergangen ist auch wieder mit meiner Anwältin Widerspruch einlegen. Gibt es hier die Möglichkeit, dass auch hierfür die Anwaltskosten übernommen werden? Danach, wenn der 2.Widerspruch nicht erfolgreich war, wären es soweit ich es verstanden habe Prozesskostenbeihilfe die ich beantragen kann.
3 Antworten
Sollte gehen.
Prozesskostenhilfe bekommst du nur bewilligt, wenn die Sache auch Aussicht auf Erfolg hat.
Und Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid kannst du doch auch selbst einlegen, wenn nicht nochmals Beratungshilfe gewährt wurde.
Wobei der Anwalt wahrscheinlich ja schon sämtliche Argumente vorgebracht hat, warum der Antrag nicht abzulehnen wäre. Wenn selbst das nicht fruchtet...
Meines Wissens gibt es allerdings nur einmal Beratungshilfe für die gleiche Sache. Aber frage gerne nochmal nach beim Anwalt bzw. Amtsgericht.
Du kannst deinen Fall ja auch sonst hier schildern. Vielleicht kann Jemand was dazu sagen oder hatte den gleichen Ablehnungsgrund.
Dieses mal werden weitere Gründe mit ärztlichen Nachweisen angeführt.
Kann ich jetzt so nichts mit anfangen. Schüler BAföG ist ja nun mal an bestimmte Bedingungen geknüpft. Werden die nicht erfüllt, dann gibt es auch nichts. Aber es gibt ggf. ja andere staatliche Leistungen die in Frage kommen könnten.
Das ist ja eben zu Prüfen ob diese Bedingungen vorliegen. Von meiner Seite aus liegen sie vor, sonst würde ich ja nicht widersprechen. Das Bafögamt sieht es anders, am Ende muss das Gericht entscheiden. Mir geht es um die Frage der Finanzierung des 2. Widerspruchs/ die Anwaltskosten.
Einen 2.ten Beratungsschein für die gleiche Sache wird es nicht geben und Prozesskostenhilfe nur dann, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat.
Ja das ist klar, Beratungshilfekosten wurden auch nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt aber darum gehz es ja nicht. Ich denke du kannst mir da nicht weiterhelfen aber danke.
Einen 2.ten Beratungsschein für die gleiche Sache wird es nicht geben
Was war jetzt daran nicht zu verstehen? Das war doch deine Frage.
Ruf den Anwalt an und frag ihn selbst!
Das kann und wird Dir Deine Anwältin auch ohne zusätzliches Beratungshonorar sagen können.
Dieses mal werden weitere Gründe mit ärztlichen Nachweisen angeführt. Die Anwältin kann ich erst Montag fragen, deswegen hier die Frage.