Schülerakte einsehen?
Also jeder hat ja eine Schülerakte. Wenn man zur Schule geht.
Meine Frage ist: Kann man verlangen die eigene Schülerakte einzusehen oder darf man es nicht?
Und was passiert eigentlich mit den Schülerakten wenn man nicht mehr auf einer Schule ist?
4 Antworten
Einsicht ist auf Antrag möglich.
Nach Ende des Schulbesuchs muss - je nach Land - der Schülerakt noch 20 - 50 Jahre aufbewahrt werden.
Richtig!
Ich kann es dir nicht beantworten, aber ich würde einfach nachfragen, ob das möglich ist, die Akte mal einsehen zu dürfen.
Wenn der/die Schüler/in verlassen, wird die Schülerakte für einen bestimmten Zeitraum archiviert.
Ich glaube, das waren 3 Jahre.
Das gleiche ist dann in der Berufswelt. Da hat man dann eine Personalakte. Ja, man darf seine eigene Akte einsehen (nur die eigene) und gegebenenfalls dagegen angehen, wenn einem etwas nicht richtig vorkommt.
es ist deine akte, die darfst du einsehen.
wenn du nicht mehr auf der schule bist ist der inhalt ja wertlos... also wirds entsorgt
hmmm wenn das wie in firmen gehandhabt wird, dann stimmt das natürlich!
pardon :)
Ist sogar an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen noch restriktiver.
jedoch frühestens nach 10 Jahren. Solange besteht Aufbewahrungspflicht.