schriftliche missbilligung folgen und gerecht?
also ich halte es kurz. wir haben einen 10. klässler hier der seitlängerem mit meinem Freund Streit will weil er einfach Lust hat ihn zu schlagen. Letztes mal rempelt er ihn extra an und meinte was es soll und versuchte ihn in sxhwitzkasten zu nehmen aber er schlug ihm ins Gesicht dabei als der 10. klässer abhaute schubste er mich. ich ging hoch und fragte was das soll aber er sagte respektlose Sachen und provozierte mich. ich packte ihn schlug im ins Gesicht und hatten eine kleine Schlägerei wo er mich versuchte bewusstlos zu schlagen und gegen dem Hals schlug und ich irgendwie am Ende raus kaum.
später ging es zum Direktor und ich und mein Freund wir sind 9klässler durften im Gegensatz zu ihm keine zeugen mit nehmen. sein Zeuge war gut mit dem Direktor und sorgte dafür dass er mehr und mehr als Opfer angesehen wurde. ich bekam dann am Ende des Tages meine 1.schriftliche missbilligung denn eine Mündliche würde man ja vergessen und die ging direkt in meine akte damit es alle bei denen ich mich mal bewerben möchte es nach lesen dürfen und dort steht ich habe ihn mit mehrfachen Schlägen erheblich verletzt aber er rechnet mir das an dass ich wenigstens ehrlich war. ich finde es aber unfair und gottverdammt umgerechnet wie wir ignoriert wurden weil sein Zeuge der übrigens 6 mal sein Selbstmord verkaxkt hat für ihn gelogen hat und die nicht erwähnt hatten dass sie versucht haben mit 6 mann mich bewusstlos zu schlagen was viel erheblicher ist als ein blaues Auge für ein Tag. er und mein Freund bekamen keine missbilligung weil man nicht weiss wer wen provozierte also meinem Freund glaubte er ein bisschen mehr.
ich finde es unerhört wie ich als Täter dargestellt wird der angeblich Grundlos ältere kaputt schlägt und ich wollte fragen welche Folgen diese missbilligung in meiner Akte hat und ich weiss ihn zu schlagen war nicht gut aber er hatte provoziert und es war noch lange nicht so schlimm wie es dargestellt wird und dass er keine bekommt ist unglaublich ungerecht und dass ich für das erste mal so hart bestraft werde finde ich unglaublich und ich mag meinen Direktor auf einen Schlag nicht mehr für diese u gerechtheit und Ignoranz dass wir nicht mal uns rechtfertigen durften
2 Antworten
Ja, "gerecht".
Was hat der Andere getan, bevor du ihn geschlagen hast?"
- "... aber er sagte respektlose Sachen und provozierte mich..."
Unmittelbar vorher also nicht viel.
Das, was du von deinem Gegner berichtest, gilt in Deutschland weder innerhalb noch außerhalb von Schulen als Anlass für eine gewalttätige Handlung aus einer Notwehr heraus.
Es wird von dir erwartet, dass du in solchen Situationen wehsiehst und weghörst oder aber sehr gut hinhörst, um dich hinterher bei der zuständigen Stelle beschweren zu können.
Du hast dich verhalten wie ein typischer Schläger und bekommst zu Recht einen Eintrag in die Schülerakte. Empfehlen würde ich dir außerdem einen Förderkurs in Deutsch.
ich nehme den vorherigen Kommentar zurück, das hier ist meine Antwort: hahahaha denkst auch ich kümmer mich um meine Rechtschreibung im Internet. du willst mir also sagen dass er ein engel ist? ein engel dafür dass er mich und meine kleine Schwester schon in der grundschule gehänselt hat mit uns streit sucht damit er jemanden zum schlagen hat? eins kann ich dir sagen ich habe es genug von ihm und ich stehe dazu dass es falsch war aber ihn in die Opferrolle zu stecken zu 100% ist Heuchlerisch und unterstützt seine Feigheit
als ob ich mich anstrenge im Internet um 1 Uhr morgens auf meine Rechtschreibung zu achten. ich meine nur ob es nicht umgerechnet ist weil die 2 anderen keine missbilligung bekamen obwohl es genau so wie bei mir war. Er hatte bei Provokationen auch zugeschlagen und bekam keine. der andere Typ bekam auch keine obwohl er keinesfalls das einzig Opfer war weil er ein Halbstarken junge ist der jüngere schlagen muss. das ist doch ungerecht? Ich habe ihn weder ehrlich verletzt, also wird hier meines Erachtens nach ein trügerisches Bild von mir gezeigt. Und der andere der mit Absicht versucht hatte mich bewusstlos zu schlagen wird voll in Schutz genommen
In welche Akte soll diese "Missbilligung"? Für eine spätere Bewerbung zählt i.d.R. nur das Abschlusszeugnis. Unterstellt Deine Ausführungen sind richtig ist es zwar blöd, aber ich würde es abhaken.
schülerakte