Schreckschusspistole bei sich tragen?

2 Antworten

Schreckschusswaffe mit sich führen

Um eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen, benötigt man einen Kleinen Waffenschein. Dieser erlaubt das Führen von Schreckschusswaffen mit Siegel außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Führen von Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichnung ein Nachtrag von der Behörde im kleinen Waffenschein empfohlen wird.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist das Führen von Schreckschusswaffen in Deutschland nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Führung einer Schreckschusswaffe ist es erforderlich, dass man den Waffenschein mit sich führt und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigt.

Es ist auch zu beachten, dass das Führen von Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum nur mit Genehmigung erlaubt ist. Ausnahmen sind jedoch gemäß § 12 Abs. 4 WaffG, wie z.B. das Schießen im befriedeten Besitztum mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes.

Rechtliche Grundlagen

  • Kleiner Waffenschein: erforderlich für das Führen von Schreckschusswaffen mit Siegel außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume
  • PTB-Kennzeichnung: empfohlener Nachtrag im kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichnung
  • Alter: 18 Jahre vollendet
  • Genehmigung: erforderlich für das Führen von Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum
  • Ausnahmen: gemäß § 12 Abs. 4 WaffG, wie z.B. das Schießen im befriedeten Besitztum mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes

MeisterShiva  03.08.2024, 01:01
wie z.B. das Schießen im befriedeten Besitztum mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes

Dafür braucht man keinen kl. Waffenschein

dass das Führen von Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum nur mit Genehmigung erlaubt ist.

Kannst du das mal genauer erläutern?

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Mit dem kleinen Waffenschein darfst du zugelassene Schreckschusswaffen auch führen. Wobei es hier Ausnahmen gibt zb auf öffentlichen Veranstaltungen oder wenn das Hausrecht es verbietet.

Auf dem kl.WS kann stehen, dass du die Waffe verdeckt führen musst, ansonsten ist es nicht direkt per Gesetzt verboten, diese offen zu führen. Jedoch kann es viel Ärger bereiten, teuer werden und indirekt durch zb groben Unfug oder öffentlicher Frieden, eingeschränkt werden. Also lass es einfach

Außerdem musst du immer kl.WA und ein Personalausweis mit dir führen, da es sonst trotzdem Ärger gibt

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger