Schreckliches Essen im Restaurant zurückgeben?
Ich hatte letztens die Situation in einem überteuerten Restaurant: das Essen war so schrecklich. Hab den Kellnern gesagt dass ich das Essen nicht mag und die meinten zu mir dass die da nichts für können.
Ich habe als einzelne Person 40 Euro ausgegeben, obwohl ich nur 2 Gabeln davon essen konnte. Es war so ekelig, war Taiwanesisches essen. Jetzt hat mir ein Kollege was davon erzählt dass man das nicht zahlen müsste, wenn das Essen schlecht war? Stimmt das oder was gibt es für Regelungen? Die haben mir auch nichts anderes angeboten sondern meinten ich muss es zahlen auch wenn ich’s nicht esse. Was ich auch nicht getan habe, weil es widerwärtig war.
6 Antworten
Ich glaube, wenn dir das Essen nicht geschmeckt hat, müssen sie es wirklich nicht zurücknehmen. Denn das hat ja dann was mit deinem persönlichen Empfinden zu tun. Ist das Essen aber beispielsweise verdorben oder ist ein Haar drin, müssten sie es zurück nehmen.
schlechter Service, schlechtes Restaurant ich würde dem Gast was anderes bringen und ihn nicht "unglücklich" gehen lassen. Das geht ja rum wie ein Lauffeuer in den Social Medias sonst/Google Bewertungen.
ansonsten lt. Verbraucherzentrale:
Können Gäste bei schlechtem Essen weniger bezahlen?Bei einer Reklamation muss der Wirt zunächst den Mangel beheben oder das Essen gegen ein einwandfreies Gericht umtauschen. Das noch rohe Steak muss der Koch also durchbraten und den runzligen Salat vom Vortag gegen einen frisch zubereiteten austauschen. Klappt das nicht, etwa weil kein frisches Grünzeug mehr da ist oder weil der Wirt sich weigert, können Sie als nächsten Schritt den Preis herabsetzen, sofern Sie überhaupt noch weiteressen wollen. Ist Ihnen der Appetit endgültig vergangen, dürfen Sie das Essen ohne Bezahlung zurückgehen lassen.
Die Rückgabe des Essens ist auch noch möglich, wenn sich der Mangel erst später zeigt. Kommt z.B. eine Raupe in der Salatbeilage oder ein Glassplitter im Kompott in der bereits zur Hälfte geleerten Schüssel zum Vorschein, können Sie den Rest zurückgeben. Der Wirt kann dann aber theoretisch verlangen, dass Sie den Preis für den schon verzehrten, einwandfreien Teil des Gerichtes zahlen müssen.
Hallo, meli45471. 😊
Wenn das Essen schlecht, im Sinne von verdorben war, gibt es die Möglichkeit, das Veterinäramt anzurufen, die kommen dann schnellstmöglich.
Da wird das Essen geprüft, ist dem so, dann bekommst du dein Geld zurück, sofern der Inhaber der Gaststätte das Essen berechnen lässt.
Ist es nur eine Geschmackssache, dann bist du verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Das Essen war sicher nicht schlecht im Sinne von verdorben. Letztlich hast du doch genau dieses Gericht bestellt, das war vielleicht etwas gar mutig.
Wenn das Essen schlecht, also verdorben ist, dann hast du das Recht es zu reklamieren.
Wenn das Essen nicht deinen Geschmack trifft, dann kannst du das nicht Reklamieren und musst es bezahlen.