?Schmerzensgeld wegen Textnachrichten im Übermaß?

3 Antworten

Es könnte Stalking sein. Das kann man anzeigen. Dann hast Du auch massiv Ärger. Aber Schmerzensgeld gibt es sicher nicht.

Hör einfach damit auf. Stell Dir vor, Du wärst an der anderen Stelle.


Nanny8515 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 06:49

Danke

Stalking ist eine Straftat, noch scheint ja keine Anzeige erfolgt zu sein.

§238 StGB

Was den Anwalt bewogen hat deinen Vater anzuschreiben, weiss ich nicht. Ich gehe davon aus, dass du volljährig bist (jedenfall nach Geburtsdatum, nach dem Verhalten und Text bin ich mir nicht so sicher). Aber Anwälte machen das sicher nicht einfach so, irgendwas fehlt mir da an Information.

Mein Rat: den Kontakt abbrechen, Nummer löschen, keine Nachrichten mehr. Und eine Pychologen aufsuchen.

Ja, das könnte er machen. Du hattest deine Chance. Lenk dich ab und vergesse ihn