Schlimme Nachbarn /Mieter / Vermieter?
Hallo hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Es geht um unsere Nachbarn, es sind circa 8 Wohnungen und 5 davon gehören meinem Bruder 1 einer Iranerin und 2 einer deutschen.
Wir sind zu 3 und leben seit kurzem hier. Ich und mein bruder (dem gehört das Haus nicht) und meine Mutter.
wir haben auch einen kleinen Garten.
Die Nachbarn haben seit dem WIR eingezogen sind etwas gegen uns obwohl wir seit wir eingezogen sind NICHTS gemacht. Ständig belästigen uns. Es sind sehr viele Sachen vorgefallen die ich jetzt so nicht schreiben kann.
Aber meine Frage ist.
Mein Bruder und seine Frau (ein anderer) ( ich habe 4 Brüder) war vorher und in der Wohnung und durfte fast nie in den Garten ständig wurde er fotografiert oder belästigt aus dem Fenster sie sollen die Pflanzen nicht zerstören oder sollen bitte leise sein obwohl auch andere Garten da sind und die anderen Nachbarn vor lauter waren/sind haben wir ständig irgendwie Ärger bekommen.
Jetzt ist die eine aus ihrer Wohnung raus und ihr Vermieter pflanzt im Garten Pflanzen. Darf er da so einfach Pflanzen oder überhaupt in den Garten? Z.b unsere Vermieter dürfen nicht und wenn sollen wir SIE bitte immer vorher fragen.
Hat mein Bruder nicht mehr Anspruch als die immerhin hat er mehr Wohnung die ihm gehören. Die Frage ist sehr eingebildet aber es nervt das sie ständig sich Sachen erlauben aber wir nicht. Ich muss sagen es ist so weit gekommen das sie Post von meinem Bruder PE EINSCHREIBEN bekommen weil sie immer alles leugnen und so tun als ob sie von nichts wussten. Naja es ist alles eventuell so undeutlich aber ich brauche dringend eure Hilfe. P.s Anwalt ist geschaltet jedoch dauert das alles so lange…und ja wir haben versucht über einem Jahr mit ihnen zu kommunizieren aber dann heißt es immer die Wohnung gehört meinem Bruder und nur er hat das sagen wir dürfen nicht mit ihnen reden. Der Bruder dem das gehört hat nie hier gelebt.
1 Antwort
Die Nutzungsmoeglichkeiten und Einschraenkungen plus Unterhalt werden vom Eigentuemer am besten geregelt. Im Idealfall ist eine Parzellierung zugehoerig zu den einzelnen Wohnungen, Gemeinschaftsflaechen, Wegeflaechen pro Wohnung ausgewiesen / Bestandteil des Mietvertrages, Eigentuemers.
Die Eigentuemergemeinschaft ist auch zur Konfliktschlichtung zustaendig. Als "nur" Nutzer ist es unzweckmaessig die Emotionen untereinander zu schlichten, weil sonst Bevorzugungen / Benachteiligungen empfunden werden, was nicht dem gemeinsamen friedlichen Miteinander dient.