Schlechte Noten im 1 Lehrjahr?

4 Antworten

Umgangssprach sagt man, es müssen erst alle pädagogischen Maßnahmen ergriffen werden ehe man eine Kündigung während der Ausbildung ausspricht.

Nur ein schlechtes Zeugnis von der Berufsschule ist noch lange kein Grund zu kündigen. Denn da kann man Abhilfe schaffen, dazu ist der Betrieb sogar verpflichtet. Du kannst z.B. eine besondere Förderung bekommen, eine Art "Nachhilfe" also.

Um wärend einer Ausbildung zu fliegen musst du dir schon Außergewöhnliches erlauben. Ständiges mutwiliges zu spät kommen, Diebstahl oder vorsätzliche Sachbeschädigung, und selbst da muss maan erst mal versuchen dich zur Vernunft zu bringen bevor man die Kündigung ausspricht.

Könnte theoretisch für dich nur ein Problem werden, wenn man nachweisen kann, dass du zB so schlechte Noten hast weil du jeden zweiten Tag gefehlt hast oder so. Und dann bekommst du wahrscheinlich auch nur ne ABmahnung.
Wenn es nur "normal schlechte Noten" sind, dann passiert nichts ausser dass der Chef verärgert ist

Wegen schlechter Noten im ersten Lehrjahr kann der AG Dir nicht kündigen.

Nach der Probezeit kann ein Azubi nur sehr schwer gekündigt werden, das ist kein Grund.

In der Ausbildung geniesst Du besonderen Kündigungsschutz


187Baby 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 08:19

Also darf er oder nicht

0