Schimmel im Bad vorbeugen (ohne Fenster, ohne Lüftung)?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach der Benutzung des Bades nicht nur die Badtüre offen lassen, sondern auch die Fenster in der Wohnung für ein paar Minuten ganz öffnen. So kann die Feuchtigkeit aus dem Bad mittels Durchzug einigermaßen abtransportiert werden. Sinnvoll ist es auch, die entstandene Nässe gleich mit einem Lappen oder Abzieher zu beseitigen, bevor sie in den Raum abtrocknet und die Luftfeuchte erhöht.

Zumindest ist es ein grober Baumangel, wenn das Bad/Toilette nicht beheizt/gelüftet werden kann.

Da gibt es kaum eine Möglichkeit. Heizen und Lüften sind das a&o um Schimmel zu vermeiden. Du kannst einen el. Luftentfeuchter reinstellen - verursacht aber nicht unerhebliche Kosten. Ich möchte garnicht daran denken, wenn du das Bad/WC anders als nur zum Duschen benutzt - was ist dann mit DEN Gerüchen???

"...Ich lasse deshalb immer die Türe offen, damit es zumindest ein bisschen durchzieht..."

Pfui Teufel... wie kann man nur in ein solches Loch ziehen?


aibstesp 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 16:29

Als Student habe ich nicht genügend Geld, um mir etwas besseres leisten zu können, da muss man halt dann mit dem Minimum zurechtkommen, wenn man keinen Kredit aufnehmen will...

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pharao1961  09.06.2017, 16:40
@aibstesp

Kann ich absolut verstehen, aber dann sollte man sich vorab vor Unterzeichnung des Mietvertrages Hilfe suchen - auch hier...

Wiegesagt, eine fehlende Lüftung ist ein grober Baumangel. Ist der im Mietvertrag ausgeschlossen (also extra darauf hingewiesen worden) , oder nicht erwähnt?

Wenn nicht erwähnt, kannst du dich zurück lehnen und alle Mängel geltend machen. Ist der Mangel jedoch im Mietvertrag erwähnt, dann sieht es schlechter aus, denn es wurde ja drauf hingewiesen, obwohl... es gibt Dinge, die kann man nicht ausschließen...

Für mein Rechtsempfinden gehört die Lüftung dazu.

Ein Vermieter kann nicht sagen: "Es gibt keine Be- und Entlüftung und keine Heizung - ist eben so".

Ich denke, soetwas zu vereinbaren - falls es überhaupt vereinbart wurde - ist (auch im Nachhinein) nichtig.

Also, ich würde einmal meinen, du hast alle Vorteile auf deiner Seite (ich bin aber kein Anwalt!). Ich könnte jetzt sagen: "Feuer frei!", dennoch empfehle ich immer grundsätzlich den Dialog mit dem Vermieter (ich bin auch Vermieter...). Ggf. ist er einsichtig und unternimmt IRGENDETWAS, was beide Parteien zufrieden stellt. Falls nicht, dann bleibt eben nur der dicke Hammer...

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Gefangene Räume sollten (in der Schweiz müssen) eine Entlüftung haben.

In deinem Fall hilft:

  • nicht zu warm duschen
  • Wände nach dem Duschen mit einem Abziehgummi trocknen
  • Luftentfeuchter laufenlassen
  • genügend heizen
  • Türe offen lassen
  • vorhandener Schimmel entfernen

aibstesp 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 16:27

Danke für die Tipps :)

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Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es keinen Lüftungsschacht gibt. Ist der vlt. nur zutapeziert worden?


aibstesp 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 15:49

Nein, es gibt keinen :(

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aibstesp 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 16:01

Das Problem ist, dass ich gerade mal selber drin stehen kann, da ist eigentlich kein Platz für irgendwas, das ich auf den Boden stellen muss :( Sonst hätte ich da auch schon dran gedacht. Aber trotzdem danke für die Idee!

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