Schimmel im Babyschlafzimmer und im Bad

12 Antworten

Hier erst mal ein Leitfaden bei Schimmel in der Wohnung: http://www.schimmelberatung-hannover.de/mietrecht-bei-schimmel.html

Wenn der Befall relativ stark ist, sollte von Eigeninitiative abgesehen und eine Fachfirma beauftragt werden. Aber alles erst nach der Feststellung der Ursache, was schnellstmöglich passieren sollte.

Generell KANN Schimmel bzw. seine Sporen Krankheiten und Allergien bei immungeschwächten Menschen auslösen, muss er aber nicht. Zum Tragen kommt dabei nicht die Intensität des Schimmelpilzes, sondern die Konzentration der Sporen.

sehr gesundheitsgefährlich, löst Allergien aus, am besten schnell ne andere Wohnung suchen.

Den Schimmelentferner kannst du knicken, denn zunächst muss die Ursache bekämpft werden.

Schimmel in der Wohnung ist sehr gefährlich - die Sporen können eingeatmet werden. Schimmelentferner wird da nicht ausreichen. Du musst untersuchen, ob die ganze Wand durchnässt ist, oder der Schimmel nur an der Oberfläche sitzt. Dann könnte es daran liegen, dass du zu wenig lüftest. Wie auch immer, der Schimmel muss unbedingt weg!

Als erstes: Das Baby unbedingt umquartieren. Gerade für die empfindliche Babylunge ist Schimmel sehr schädlich, aber auch für Erwachsene, da die Sporen durch die Luft fliegen. Folge kann u.a. Asthma sein. Das Schimmelentferner wird nicht viel nützen. Bei solch alten Bauten ist der Schimmel oft im Mauerwerk, aber das kann nur ein teurer Gutachter beweisen. Sollte dem nicht so sein, würde ich 1. den Schimmel mit dem Schimmelspray entfernen, 2. drüberstreichen und der Farbe einen Schimmelschutz hinzufügen (gibts im Baumarkt). Ansonsten bleibt nur noch umziehen.

Hallo , Also wir hatten das Problem in der alten Whg auch Baujahr 1910 , und sind daraufhin ausgezogen, das es irgendann nicht mehr nur weg gepuzt werden kann Schimmel ist SEHR SEHR gefährlich für Kinder und auch uns mann wird sehr schnell krank davon Rede am besten heute noch mit deinem Hauswart, das er das profesionell BESEITIGEN lässt,oder du ausziehst, ohne die Fristen einzuhalten,das dies ein besonderer Kündigungsgrund ist