Schimmel entdeckt im kinderzimmer was tun?

7 Antworten

Heute erst einmal schlafen gehen und morgen den Vermieter informieren.

Ich habe grad im kinderzimmer in der Ecke Schimmel entdeckt,was soll ich jetzt am besten schnellstmöglich tun??

Dem Vermieter melden:

§ 536c BGB

Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

  1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,

  2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder

  3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

Wichtig ist, dass die Ursache gefunden und behoben wird.

MfG

Johnny

Ich würde auch sagen als erstes Schimmel Ex. Nach dem benutzen bitte sehr gut lüften. Das Zeug ist die Pest... Was aber noch wichtiger ist, rausbekommen, warum es da schimmelt. Ist da eine Wärmebrücke, steht ein Schrank zu dicht an der Wand und die Luft kann dahinter nicht zirkulieren, wurde falsch gelüftet und/oder falsch geheizt, ist an der Außenwand irgendwas undicht ...... Schimmel bekämpfen ist ja gut, aber eine Schimmelneubildung verhindern ist noch viel wichtiger.

Schimmel entsteht im Kinderzimmer in erster Linie durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit. Viele Schimmelpilze bevorzugen Wärme und Feuchtigkeit, beides ist häufig in Kinderzimmern zu finden. Feuchte Wände oder Ecken durch Schimmel sind sehr gesundheitsschädlich und Kinder sind für die Sporen der Schimmelpilze besonders krankheitsanfällig. Wichtig ist, die Feuchtigkeitsquelle fachmännisch zu beseitigen, also Finger weg von Anti-Schimmel-Sprays. Sprich umgehend den Vermieter darauf an, der sollte sich darum kümmern.

  1. Ursache klären ob Lüftungsproblem oder Baumangel
  2. Pilz fachgerecht beseitigen
  3. Dafür sorgen mit den entsprechenden Maßnahmen, dass er nicht mehr wieder kommt.

Knappe Frage - knappe Antwort.