Schiffscontainer für daueehaften wohnraum legal?

5 Antworten

Du brauchst trotzdem eine Bau- oder Aufstellgenehmigung von der Gemeinde, denn wenn die sagt, sowas paßt nicht ins Ortsbild und dient auch keinen gewerblichen Zwecken und genehmigt es nicht, gälte das als Schwarzbau, daher erkundige Dich ob das genehmigt wird, bevor Du die Container anschaffst, sonst zahlst Du umsonst. Die Versorgungsleitungen (Wasser/Abwasser, Strom etc.) müssen auch gegeben sein oder neu gelegt werden, so daß die Anschlüsse zu den Containern passen. Wichtig vor allem weil Container nicht unterkellert sind und die Rohre daher extra gegen Winterkälte etc. gesichert werden müssen.

Nein, Container gelten nur eine vorübergehende Zeit als fliegende Bauten, anschließend brauchst du eine Baugenehmigung.

Die Antwort ist sehr sehr wahrscheinlich nein.

Wenn man dauerhaft, die Rede ist hier von mehr als 3 Monaten, ein Tinyhaus, einen Wohnanhänger oder wie du hier fragst, einen Containern (egal wie viele und wie groß oder wie sie zusammenhängen) bewohnt, fällt das unter die jeweiligen Landes-Bauordnungen. Selbst bei Standard-Wohnwagen, die dauerhaft bewohnt werden, erfolgt nach 3 Monaten eine "Widmung" als Wohnung. Deshalb ist auch ein Gartenhaus nicht als Dauerwohnraum zugelassen. (wo kein Kläger, da kein Richter, aber du hast nach der Legalität gefragt)

Ein Aufstellen ohne Genehmigung ist illegal. Du darfst das nicht mal auf deinem eigenen Grund bewohnen. Das fängt bei den Brandbestimmungen an, geht über die jeweiligen Vorgaben der Baunutzungsordnungen, Abwasserbestimmungen und vieles vieles mehr. Auch außerhalb, also auf der "grünen Wiese" ist das nicht möglich. Dort dürfen nur Gebäude errichtet werden, die der Lagerung und dem Vertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und den notwendigen Geräten dienen und kein noch so kleiner Wohnraum .

Es gibt spezielle Wohnparks oder Tiny-Hausanlagen, die gepachtet werden können und über entsprechende Anschlüsse etc. verfügen. Diese werden von einzelnen Gemeinden speziell ausgewiesen. Containerwohnungen gehören nicht dazu.

Wenn die Container auf Deinem Grundstück in einem Dorfgebiet stehen (Mischgebiet), das auch noch mit LKW befahren werden kann, ist das wohl genehmigungsfrei und man würde vermuten, dass die Container nur zeitweise abgestellt wurden.

Sobald sie aber so zueinander gestellt und vielleicht auch miteinander verbunden werden, dass man erkennen kann, dass das nicht mehr nur vorübergehend ist, ist das ein genehmigungspflichtiger Bau, der vermutlich abgelehnt wird.

Zudem würde auch die Erschließung mit Trinkwasser aus der kommunalen Wasserversorgung und ein Abwasseranschluss verlangt werden. Auch wenn man das von den übrigen Gebäuden auf dem Grundstück aus macht, braucht man zumindest einen Entwässerungsplan.

Und mal ganz abgesehen davon, sind 4 zueinander gestellte Schiffscontainer kein Tiny -Haus mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.