Schießen gehen wird nicht bezahlt?
Hallo und zwar arbeite ich im Sicherheitsdienst und wir tragen Schusswaffen deswegen müssen wir alle 90 Tage zum Schießen an eine Standortschießanlage was aber nicht bezahlt wird. Häufig müssen wir auch ungefähr eine Stunde dorthin fahren und natürlich zurück und dann warten bis man dran ist. Also geht meistens einen Vormittag flöten.
Manchmal schießen wir auch direkt nach der Nachtschicht, die um 6 Uhr endet, um 8 fängt das meistens an. Das heißt, wenn man wieder um 18 Uhr zur Nachtschicht muss am selben Tag, dass nicht wirklich viel Zeit für die Erholung bleibt.
Ist das so erlaubt?
7 Antworten
In anderen Berufen gibt es auch jährliche Sicherheitsunterweisungen oder Schulungen, die das Gesetz vorschreibt. Z.B. Arbeitsschutzunterweisungen, DGUV V3 Schulungen in der Elektroindustrie, Ersthelferauffrischung, Brandschutzhelferübung. Etc etc
Diese sind ja auch Arbeitszeit.
Da es sich um vorgeschriebene Übungen handelt, ist das als Arbeitszeit zu werten und auch bei den Schichteinteilungen entsprechend zu berücksichtigen.
Führe Tagebuch, deine Kollegen auch, wann was usw... und dann melde das wegen permanenter Verletzung des Arbeitszeitsgesetzes und Verstoß gegen die Aufzeichnugnspflichten beim Hauptzollamt und der Gewerrbeaufsicht sowie wegen Falschberechnung der Sozialabgaben und Steuern bei der Krankenkasse und dem Finanzamt.
Parallel reiche über einen Arbeitsrechtsanwalt Klage auf Nachzahlung des entgangenen Lohns beim Arbeitsgericht ein. Die Unterlagen zu den Schiesstrainings und die Lohnzettel sind da Beweise, ebenso die Schichtpläne.
Mach dich aber darauf gefasst, dass man dir versuchen wird mit fadenscheinigsten Gründen zu kündigen!
Ist zweifelsohne als Arbeitszeit zu werten und dementsprechend auch zu entlohnen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz sind 11 Stunden Ruhepause zwischen zwei Schichten vorgegeben.
Nein, ist nicht erlaubt. Informiert euch mal persönlich bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt.
Nein.
Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten muss außerdem mindestens zehn Stunden betragen.