Gesuch um Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?
Hallo,
Ein bekannter von mir bekam per Post ein Schreiben vom Familiengericht bezüglich seiner Scheidung.
Es steht drin, dass er zu diesem Gesuch um Verfahrenskostenhilfe innerhalb 2 Wochen Stellung nehmen soll.
Was bedeutet das genau? Was soll man da machen? Er war noch nicht beim Anwalt, die Scheidung wurde auch nicht von ihm eingereicht. Beide haben einen geringen Einkommen.
Da steht noch ein Streitwert von über 10.000 Euro. Wer muss das zahlen?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Er muss sein Einkommen offen legen und begründen weshalb er die Scheidungskosten nicht selber erbringen kann.
Wenn er noch keinen Anwalt hat, dann hat die Gegenseite wohl einen und einen Antrag auf Verfahresnkostenhilfe gestellt. Er muss sein Einkommen angeben, dann wird geprüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
VKH ist jedoch ein "Darlehen", welches der Staat versucht, wiederzuholen. D.h. es wird regelmäßig geprüft, ob die antragstellende Seite so viel Einkommen generiert, daß sie ihre Schulden zurückzahlen kann (Scheidungskosten).
Danke für deine Antwort.
Wie soll er da Stellung nehmen?
Muss er beim Amtsgericht anrufen?
Die Verfahrenskosten sind vorläufig nur geschätzt. Und wenn er keinen Antrag gestellt hat, war es wohl seine "noch-Ehefrau" Dazu muss er jetzt sein Einkommen angeben.