Gesuch um Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?

3 Antworten

Er muss sein Einkommen offen legen und begründen weshalb er die Scheidungskosten nicht selber erbringen kann.

Wenn er noch keinen Anwalt hat, dann hat die Gegenseite wohl einen und einen Antrag auf Verfahresnkostenhilfe gestellt. Er muss sein Einkommen angeben, dann wird geprüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.

VKH ist jedoch ein "Darlehen", welches der Staat versucht, wiederzuholen. D.h. es wird regelmäßig geprüft, ob die antragstellende Seite so viel Einkommen generiert, daß sie ihre Schulden zurückzahlen kann (Scheidungskosten).


Vvbb1 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 21:29

Danke für deine Antwort.

Wie soll er da Stellung nehmen?

Muss er beim Amtsgericht anrufen?

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Die Verfahrenskosten sind vorläufig nur geschätzt. Und wenn er keinen Antrag gestellt hat, war es wohl seine "noch-Ehefrau" Dazu muss er jetzt sein Einkommen angeben.