Scheibe bei Auto einschlagen wenn Person bewusstlos scheint?
Hey, ich hab mich gerade gefragt ob ich die Scheibe eines Autos REIN VERSICHERUNSTECHNISCH einschlagen darf, wenn eine Person offensichtlich eine Verletzung (z.B Kopfplatzwunde) hat, ohne den Notruf zu wählen. Ich weiß man muss immer den Notruf zu erst wählen aber das ist rein theoretisch.
Eigentlich soll man das ja auch wegen der Versicherung machen weil die dass dann bezahlen auch wenn die Person nur geschlafen hat.
Wäre cool wenn ihr wisst wie das dann ist.
viele Grüße
4 Antworten
Ji Luca. Arbeite bei der Polizei und kann dich beruhigen. Wenn eine Person oder ein Tier in einem Auto sich befindet nicht direkt Scheibe einschlagen. Zuerst verschen die Personen durch Klopfen/ rufen Aufmerksam zu machen. Bei großen Geschäft über die Information den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Sollte das alles ohne Erfolg sein, auf Eigensicherrung und Sicherheit für Mensch oder Tier. Das ganze nennt sich Gefahr in Verzug. Besonders im Sommer kann ein Auto bereits nach 10 Minuten eine Temperatur über 40 Grad erreichen. Auf jeden Fall auch andere Leute ansprechen den Rettungsdienst bzw die Polizei zu rufen. Über die Zerstörung gibt es eine Bescheinigung welche bei deiner Versicherung eingereicht wird,und der Schaden wird bezahlt
Klopf erst mal ans Fenster. Wenn die Person reagiert, also nicht bewußtlos ist, besteht auch kein Grund, die Scheibe einzuschlagen.
Und wie schon gesagt wurde, wenn jemand im Auto ist, ist höchstwahrscheinlich auch die Tür unverschlossen.
Bei bewußtloser, hilfloser Person also Tür öffnen und erste Hilfe leisten.
Ja natürlich. Das ist ansonsten unterlassene Hilfeleistung
Rein versicherungstechnisch darfst du einschlagen, was du willst.
Ja nein ich mach das dann ja um in das Auto zu kommen und der Person zu helfen.