Schadensersatzforderung, wenn Bus zu früh fährt.

3 Antworten

Da wirst Du keine große Chance haben. Öffentliche Verkehrsmittel haben zwar ihre fixen Zeiten - aber verkehrsbedingt können die Zeiten nach oben u. unten abweichen.

Schadenersatzforderungen wirst Du wegen ein paar Minuten wohl kaum gewinnen können.


jobo22  29.05.2009, 18:18

DH So ist es.

in Berlin gibts Regelungen, dass der Zeitplan nicht bindet ist und nur eine Art "freundlicher Hinweis" ist, somit keine Ansprüche auf einhaltung bestehen.


wim50 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 18:19

Darf ich das auch meinem AG sagen, dass mein Arbeitsbeginn lediglich eine "grobe Orientierung" darstellen sollte?

TomSelleck  29.05.2009, 18:20
@wim50

Nein, denn dem gegenueber bist Du verpflichtet, dafuer zu sorgen, dass Du die Arbeitszeiten einhaelst. Ganz dumme Situation, tut mir leid.

terraq  29.05.2009, 18:21
@wim50

leider stellt der Arbeitgeber die regeln auf nicht du, genauso wie beim Bus, wenn du mti den regeln nich einverstanden bist, brauchst nich arbeiten / bus fahren ... hart & gemein

daevers  29.05.2009, 18:22
@wim50

Man sollte schon ein paar Minuten eher an der Bushaltestelle sein,somit dein Eigenverschulden.

Schwaab96  17.06.2024, 09:01
@wim50

Genau. Ich arbeite dann von circa bis etwa. Und kommen werde ich dann auch nur nach Lustfaktor.

Geld gibt es nur für Verspätungen bei der Bahn. Der Busfahrer wird sich auf seine Uhr im Bus verlassen haben - wenn man ihn fragt.