Schadensersatzforderung, wenn Bus zu früh fährt.

3 Antworten

in Berlin gibts Regelungen, dass der Zeitplan nicht bindet ist und nur eine Art "freundlicher Hinweis" ist, somit keine Ansprüche auf einhaltung bestehen.


wim50 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 18:19

Darf ich das auch meinem AG sagen, dass mein Arbeitsbeginn lediglich eine "grobe Orientierung" darstellen sollte?

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TomSelleck  29.05.2009, 18:20
@wim50

Nein, denn dem gegenueber bist Du verpflichtet, dafuer zu sorgen, dass Du die Arbeitszeiten einhaelst. Ganz dumme Situation, tut mir leid.

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terraq  29.05.2009, 18:21
@wim50

leider stellt der Arbeitgeber die regeln auf nicht du, genauso wie beim Bus, wenn du mti den regeln nich einverstanden bist, brauchst nich arbeiten / bus fahren ... hart & gemein

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daevers  29.05.2009, 18:22
@wim50

Man sollte schon ein paar Minuten eher an der Bushaltestelle sein,somit dein Eigenverschulden.

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Schwaab96  17.06.2024, 09:01
@wim50

Genau. Ich arbeite dann von circa bis etwa. Und kommen werde ich dann auch nur nach Lustfaktor.

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Da wirst Du keine große Chance haben. Öffentliche Verkehrsmittel haben zwar ihre fixen Zeiten - aber verkehrsbedingt können die Zeiten nach oben u. unten abweichen.

Schadenersatzforderungen wirst Du wegen ein paar Minuten wohl kaum gewinnen können.


jobo22  29.05.2009, 18:18

DH So ist es.

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Geld gibt es nur für Verspätungen bei der Bahn. Der Busfahrer wird sich auf seine Uhr im Bus verlassen haben - wenn man ihn fragt.