Schadensersatzforderung, wenn Bus zu früh fährt.
Heute früh fuhr mein Bus 2 Minuten vor der Abfahrtzeit an der Haltestelle vorbei. Aus 100 m Entfernung fand ich das nicht ganz lustig. Habe gleich eine Beschwerde an die Busfirma geschrieben mit einer Schadensersatzforderung für 1,5 Stunden versäumte Arbeitszeit. Gibts da irgend welche Erfahrungen?
Tatsache ist, dass es nicht die erste Beschwerde war und die Abfahrzeiten miunter auch um 5 Minuten vorverlegt werden. Für Verspätungen ist man sicher nur eingeschränkt haftbar, aber dass Busfahrer Rennen fahren, muss ja nicht sein.
3 Antworten
Da wirst Du keine große Chance haben. Öffentliche Verkehrsmittel haben zwar ihre fixen Zeiten - aber verkehrsbedingt können die Zeiten nach oben u. unten abweichen.
Schadenersatzforderungen wirst Du wegen ein paar Minuten wohl kaum gewinnen können.
in Berlin gibts Regelungen, dass der Zeitplan nicht bindet ist und nur eine Art "freundlicher Hinweis" ist, somit keine Ansprüche auf einhaltung bestehen.
Nein, denn dem gegenueber bist Du verpflichtet, dafuer zu sorgen, dass Du die Arbeitszeiten einhaelst. Ganz dumme Situation, tut mir leid.
Geld gibt es nur für Verspätungen bei der Bahn. Der Busfahrer wird sich auf seine Uhr im Bus verlassen haben - wenn man ihn fragt.
Darf ich das auch meinem AG sagen, dass mein Arbeitsbeginn lediglich eine "grobe Orientierung" darstellen sollte?