Schadenersatzansprüche?

5 Antworten

Die Realtität sie so aus das er, sollte er freigesprochen werden, wohl auf den größten Teil des Schadens sitzen bleiben wird.

Es gibt zwar theoretisch eine Entschädigungsanspruch nach StrEG, allerdings ist es in der Praxis so, das man den Schaden hier genau beweisen muß und die Gerichte den Schaden in aller Regel zu niedrig ansetzen.

Das Gleiche gilt für die nicht unerheblichen Verteidigerkosten. Hier ist es so, das man von den Kosten die erstattet werden, keinen vernüftigen Verteidiger bezahlen kann.

und er seine Unschuld beweisen kann.

Unschuld kann man oft nicht beweisen, da ein Unschuldiger nix getan hat, was man beweisen könnte. Entlastendes kann der Verteidiger auch während der Untersuchungshaft vorbringen. Wenn das den Tatverdacht widerlegt, wird die Untersuchungshaft natürlich beendet.

Zentral wäre hier aber überhaupt erstmal eine Verurteilung zu verhindern. Dazu muß man zunächstmal einen guten Strafverteidiger finden und bezahlen, was wie gesagt nicht billig wird.

Woher ich das weiß:Recherche

CoevidPanther 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 23:49

Alles bereits im Gange. Der Junge ist in der Probezeit und wird höchstwahrscheinlich gekündigt. Der Schaden der bewiesen werden muss ist ziemlich offensichtlich.

Er bleibt dort, bis die Unschuldsfrage geklärt ist und er seine Unschuld beweisen kann

Die StA hat die Schuld zu beweisen, nicht umgekehrt. Im Übrigen wird Untersuchungshaft, gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden die nach JGG abgeurteilt werden, keineswegs leichtfertig angeordnet.

ob er, im Falle einer Kündigung seitens seines Ausbildungsbetriebs, Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann

Er kann jedenfalls, unabhängig von Schuld oder Unschuld, Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, sofern er tatsächlich gekündigt wird. Wenn er sich nicht mehr in der Probezeit befindet, stehen die Chancen auf Erfolg hier nicht schlecht. Für eine personenbedingte Kündigung dürfte es jedenfalls nicht ausreichen, wenn die Person sich lediglich kurzfristig in Untersuchungshaft befindet (vgl. BAG, Urt. v. 24.03.2011 – 2 AZR 790/09).

Wie ist es denn im Moment um die Verteidigung in diesem Fall bestellt? Wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet? Im Zweifel sollte die Person schleunigst selbst einen Verteidiger benennen bzw. sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, wenn sie niemanden kennt, der sie verteidigen kann und auch dazu bereit ist.

LG


CoevidPanther 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 23:50

Er ist in der Probezeit. Ein Fachanwalt ist bereits tätig. Ich kann das alles nicht verstehen, wir sprechen hier von einen Jungen der bisher nie was mit der Polizei zu tun hatte. Wie bitte.

ruhrgur  23.09.2024, 07:34
@CoevidPanther

In der Probezeit hat er leider Pech gehabt, da kannst du ohne Begründung ordentlich gekündigt werden. Aber nochmal zum Verfahren an sich: Wie ich bereits sagte, U-Haft wird bei Heranwachsenden nicht leichtfertig angeordnet, ein dringender Tatverdacht liegt vor und wurde auch vom Ermittlungsrichter angenommen. Sofern noch keine Akteneinsicht erfolgt ist, sollte das schleunigst passieren.

da er noch in der Probezeit ist, kann er sogar fristlos gekündigt werden, und machen kann er nix

letztendlich fehlt er unentschuldigt.


CoevidPanther 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 23:51

Er ist in der Probezeit

ruhrgur  22.09.2024, 22:11
da er noch in der Probezeit ist

Davon ist in der Frage nichts zu lesen, vor kurzem kann theoretisch vieles heißen.

"Er bleibt dort, bis die Unschuldsfrage geklärt ist und er seine Unschuld beweisen kann." In DE gilt m.W. nach immer noch die Unschuldsvermutung, solange eine Schuld nicht bewiesen ist. Fuer mich hoert sich das weniger nach Warten auf eine bewiesene Unschuld an, sondern eher aufs Warten eines richterlichen Urteils/Gerichtsverhandlung. Einfach so auf Zuruf einer Anschuldigung ohne Indizien/Beweise, sitzt man in keiner Arrestzelle. Schon garnicht als Jugendlicher.

Seinen Ausbildungsplatz wird er wohl los sein.


CoevidPanther 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 23:54

Das frag ich mich auch. Der Junge hatte bisher nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Haftbefehl wurde erloschen. Er bleibt jetzt erstmal in Gewahrsam der Polizei weil die Person, die ihn angezeigt hat behauptet, dass er Sie bedroht und sie deswegen in Gefahr sei.

Für U-Haft muss es aber schon nen dringender Tatverdacht sein. Sollte sich am Ende wirklich die Unschuld herausstellen, hat er sehr gute Chancen auf Schadensersatz.