Sachbeschädigung?
Hallo, folgender Sachverhalt:)
Mein Motorroller steht in einer sehr belebten Straße in Köln. 5 Leute Prügel sich, wobei der Motoroller laut Aussage eines Zeugen umgeworfen wird. Die Prügelei geht an dem Roller weiter und Personen stürzen wohl darauf. Der Schaden ist nicht unerheblich. Die Polizei hat alles aufgenommen aber den Roller außen vor gelassen. Ich musste den Schaden selbst zur Anzeige bringen. Ich selbst war bei der ganzen Aktion nicht dabei. Jetzt meine Frage. Es waren ja mehrere Personen beteiligt, wie wird die Person ermittelt, die am Ende für den Schaden an meinem Motorroller aufkommt?
7 Antworten
Mit dem Strafantrag wegen Sachbeschädigung bekommst Du aber dein Geld nicht um die Reparaturen durchführen zu können. Dieser sorgt nur dafür das die schuldhaft beteiligten Personen vom Staat bestraft werden.
Du wirst zivilrechtlich von jeden einzelnen Tatbeteiligten Schadenersatz verlangen müssen. Der Eine wird es auf den Anderen schieben, usw. Richte dich mal auf einen langwierigen Prozess ein.
Das wird sich nicht eindeutig ermitteln lassen und wenn Du keine Vollkaskoversicherung hast bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Auch für 50er kann über Umwege eine Vollkasko abgeschlossen werden.
Wie Du selber schreibst "über Umwege".
Das sind maximal 1% die sich diese Mühe machen und auch gerne die Zusatzkosten zahlen.
Bei der HuK zahlt man als Fahrer über 23 Jahre nur 34,- € für die HP und knappe 64,- € für die TK.
Du hast in dieser Situation den Vorteil,
dass durch die gefährliche Körperverletzung der Ermittlungsdruck sehr hoch ist.
Spuren, wie z.B. Fingerabdrücke würde die Polizei wohl sowieso an deinem Roller suchen,
um die Täter der gefährlichen Körperverletzung zu ermitteln.
Die gefährliche KV ist übrigens ein Offizialdelikt,
d.h. die Strafverfolgungsbehörden müssen von Amts wegen ermitteln.
Da jedoch die Sachbeschädigung ein Antragsdeliktist,
musst du einen Strafantrag stellen.
Übrigens:
Selbstverständlich kann man auch ohne ein Strafverfahren zivilrechtliche Schadenserstzforderungen versuchen zu stellen.
Aber wenn die Täter durch das Strafverfahren ermittelt wurden,
dann ist das ja viel einfacher,
da man dann ja den Beweis hat.
du hast keinen Namen, Anzeige in dem Falle gegen Unbekannt. das wird im Sand verlaufen, es kann kein direkter Täter ermittelt werden, auch durch die Zeugen nicht.
da wirst drauf sitzen bleiben
Je nachdem wie groß der schaden ist und wieviel man dafür bezahlen muss, wird es dann wahrscheinlich jeweils unter den beteiligten aufgeteilt, sodass jeder dann was zahlt.
Viel glück
Man könnte nen Adhäsionsverfahren machen 🤷♂️