S-Bahn 1. Klasse fahren, wenn der Zug überfüllt ist?
In der S-Bahn gibt es kaum Begleitungen durch einen Kundenbegleiter und wenn ich zur Schule muss, ist der Zug überfüllt.
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7 Antworten
Du hast die 1. Klasse nicht bezahlt und damit keinen Anspruch auf deren Nutzung - es sei denn, die wird durch Durchsage freigegeben.
Nur weil niemand da ist, der das kontrolliert, ist das nicht in Ordnung - und wenn doch mal jemand käme, wärst Du zu recht mit mindestens 60 € "dabei".
Wenn du erwischt wirst, gilt es als Fahren ohne Ticket. Viel Spass dabei, dass deinen Eltern zu erklären. Wenn es dir in der 2.Klasse zu eng ist, dann musst du dir halt ein Abo für die 1.Klasse gönnen.
Erste Klasse kannst du fahren, wenn du ein entsprechendes Ticket hast oder die Nutzung der ersten Klasse durch das Fahrpersonal freigegeben wurde. Dies geschieht üblicherweise durch Durchsagen.
In der 1. Klasse darfst du nur fahren, wenn du auch ein entsprechendes Ticket hast.
Mit einem Ticket für die 2. Klasse musst du auch dort rein, bzw. darfst nur in die 1. Klasse wechseln, wenn diese ausdrücklich durch den/die Fahrer*in freigegeben wurde.
Nein. An der Zugspitze oder am -Schluss hat es sehr oft noch freie Plätze. Wann schaffen es die Bahnen endlich "in der Zugsmitte mehr Wagen anzuhängen"? Ironie Ende.