russisches namensrecht bei heirat in österreich wählen?

1 Antwort

Er ja. Du nicht.

Bei jedem gilt das Namensrecht des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist.

Wenn du also keine russische Staatsangehörigkeit hast, dann kannst du auch keine russische Namensgebung für dich geltend machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Russisch ist meine Muttersprache.