Rundumleuchte?

4 Antworten

Eine klassische Rundumleuchte darfst du nicht benutzen, wenn du keine entsprechende Genehmigung hast.

Wenn du - ausschließlich bei stehendem Fahrzeug und keinesfalls während der Fahrt - eine Alternative suchst, so gibt es eine Möglichkeit:

Für Privatfahrzeuge zugelassen sind zusätzliche Warnleuchten nach Paragraph 53a StVZO.

Die sehen zwar ähnlich, wie Rundumleuchten aus, haben jedoch ein anderes „Innenleben“ – eine Xenon-Blitzröhre anstelle des Drehspiegels.

Diese Warnleuchten dürfen zur Absicherung im Stand verwendet werden.

Diese Warnleuchten müssen den technischen Anforderungen für "zusätzliche Warnleuchten im Stand" nach §53a StVZO entsprechen und ein K-Prüfzeichen tragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Kurz: nein darfst du nicht.

es ist dir nicht gestattet so eine Leuchte aufs Dach zu stellen. Allerdings wird oft über die Leuchte hinweggesehen von der Polizei die meist eh anderes im Kopf hat. Eine Garantie das man dich nicht darauf anspricht gibt es aber nicht

nur in Gelb und die man an einen Zigarettenanzünder anschließen kann. die dürften erlaubt sein, nicht während der Fahrt zu verwenden.

– Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt). Bei allen anderen Fahrzeugen gilt: Die Rundumleuchte ist NICHT zugelassen. Im Klartext: Der Fahrer eines Privatwagens darf keine herkömmliche gelbe Rundumleuchte auf das Fahrzeugdach stellen, sondern macht sich damit strafbar.

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=privat+rundumleuchte+erlaubt


Justin187327 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:10

Also auch nicht zur Absicherung vom unfall