Blaulicht am PKW als Notdienst?

4 Antworten

mit Aufschrift Rettungsdienst

Diese Aufschrift darf nur auf Fahrzeugen verwendet werden, die auch tatsächlich zum Rettungsdienst gehören (Organisation, die vom Landkreis mit dem Rettungsdienst beauftragt ist).

Wenn du den Eindruck erweckst, etwas zu sein das du nicht bist, dann begehst du eine Amtsanmaßung. Kann dir zwei Jahre im Knast einbrocken. Ob du nun behauptest, von der Kriminalpolizei zu sein, oder vom Rettungsdienst.

und ich auch drauf aus bin Leuten zu helfen

Darauf brauchst du nicht aus zu sein. Dazu bist du gesetzlich verpflichtet. Ansonsten begehst du eine unterlassene Hilfeleistung.

darf ich mir dann ein Blaulicht als Undallwarnung bzw als Warnung Vorsicht hier ist eine verletzte Person benutzen

Wenn du es im Kofferraum mitführst (nicht einschalten, nicht fest montieren) und im Fall der Fälle außerhalb des Geltungsbereichs der StVO aufstellst, ja. Wenn die Wiese, auf der das verunfallte Auto liegt, nicht dir gehört, musst du natürlich vorher den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen.

und auch montieren

Nein.

Wie sieht es dann mit Orangen Blink Licht aus. ?

Auch nicht.

Es gibt Vorschriften (ja, sowas gibts!), welche Lichtzeichen zu welchem Zweck verwendet werden dürfen. Und welche Fahrzeuge mit welchen Lichtzeichen ausgerüstet werden dürfen.

Und das wird ziemlich streng gehandhabt: Es gab da mal einen ausgebildeten Notarzt, der mit seinem privaten Motorrad beim lokalen "autofreien Sonntag" Wache schob. Er wollte zu diesem Zweck ein kleines Blaulicht und eine kleine Sirene montieren, damit die Fußgänger, Skater und spielenden Kinder auf der Straße zügig Platz machen, wenn mal was passiert und er schnell vor Ort sein muss.

Er bekam auch nach mehreren Anläufen keine Erlaubnis und wurde darauf verwiesen, ein offizielles Fahrzeug zu verwenden.

Nein, in der Straßenverkehrszulassungsordnung (§52) ist ganz genau vorgegeben, welche Institutionen bzw. deren Fahrzeuge mit einer Sondersignalanlage ausgestattet sein dürfen. Wirst du als Privatperson mit einem Blaulicht von der Polizei gesehen, wird das Blaulicht eingezogen und du bekommst ein Verwarngeld wegen unerlaubter Benutzung von Sondersignalen bzw. wenn du selber Verstöße gegen die StVO begehst, werden diese ganz normal geandet, da dir keine Sonderrechte nach §35 StVO zustehen. Mit "Pech" bekommst du noch eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung oder dergleichen obendrauf. Durch eine Aufschrift "Rettungsdienst" kommst du eventuell in eine Garantenstellung nach §13 des Strafgesetzbuches, du gibst vor, der Rettungsdienst zu sein, somit wird von dir eine Hilfeleistung auf dem Niveau des Rettungsdienstes erwartet, diese kannst du mangels einer rettungsdienstlichen Ausbildung jedoch nicht erbringen.

Sowas endet dann in Amtsanmaßung und wird.entslrechend bestraft