Ruhestörung?
Hallo liebe Leute ich würde gerne mal ein Anliegen mit euch klären.
Ich wohne mit meinen Eltern zsm, ich und mein Vater sind berufstätig und müssen um 4:00 aufstehen fürs Krankenhaus.
Wir wohnen im 1.Stock, vor 3 Jahren ist eine Familie mit zwei Kinder( 6, 4 Jahre ) Ober uns eingezogen seid dem kann man nicht vor 01:00 Uhr Nachts schlafen gehen und wird immer gegen 4:00-4;30 (sogar am Wochenende) durch sehr sehr lautes, starkes Getrampel, Geschrei, Gebummere aufgeweckt oder wach gehalten.
Wir verstehen dass das noch Kinder sind, aber Kinder gehören um so eine Uhrzeit ins Bett.
wir haben mehrmals mit dieser Familie gesprochen aber um so öfter wir es angesprochen haben um so schlimmer wurde es.
Denkt ihr man kann das über die Hausverwaltung klären oder anders.
Vielen dank schon mal
6 Antworten
Hi,
das ist auf jeden Fall schwierig, da Kinder hier doch sehr geschützt werden und natürlich zu Recht. Aber so wie Du es schilderst, frage ich mich auch, ob da nicht eine Grenze überschritten ist. Natürlich kann es mal vorkommen, das auch in der Nacht was los ist, aber regelmäßig? Da frage ich mich auch warum die Kinder zu der Zeit nicht im Bett sein MÜSSEN, schon allein deren Gesundheit zu liebe.
Ich zitiere mal, was ich dazu gefunden habe:
"Gemäß § 22 Absatz 1a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Kinderlärm und andere Geräusche, die von Kindern verursacht werden, grundsätzlich hinzunehmen, sofern sie sich im Rahmen des sozialüblichen bewegen. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nicht komplett leise halten müssen und auch Nachbarn den Lärm von spielenden Kindern in der Regel akzeptieren müssen.
Was ist unter dem Begriff "sozialüblicher Rahmen" zu verstehen?
Der sozialübliche Rahmen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Es gibt keine pauschale Definition für den sozialüblichen Rahmen. Stattdessen muss jeder Einzelfall individuell betrachtet werden. Dabei spielen Faktoren wie Tageszeit, Wochentag, Dauer und Intensität des Lärms sowie die Wohnsituation eine Rolle.
Gibt es bestimmte Zeiten, zu denen Kinderlärm erlaubt oder verboten ist?
Nein, es gibt keine festen Zeiten, zu denen Kinderlärm erlaubt oder verboten ist. Allerdings müssen auch Kinderlärm und andere Geräusche, die von Kindern verursacht werden, in der Nachtzeit und am Sonntag grundsätzlich hingenommen werden. Es gilt jedoch die Regelung, dass die Lautstärke so gering wie möglich gehalten werden sollte, um die Nachtruhe der Nachbarn nicht zu stören."
Da das regelmäßig so zu sein scheint, hast Du aus meiner Sicht schon die Chance, dagegen vorzugehen. Du solltest nur immer voran stellen, dass es für Dich grundsätzlich völlig in Ordnung ist, wenn es durch Kinder lauter zugeht, aber tags oder MAL nachts ;-)
Liebe Grüße
"Müsste in den Kindergarten..." es gibt keine Verpflichtung dafür. "Vielleicht wollen sie raus..." reine Mutmaßungen.
Das Problem kenne ich sehr gut.
Kinder und Lärm ist immer ein sehr schwierige Sache.
Bei diesem Lärm außerhalb der Ruhezeiten musst du natürlich von Kindesmissbrauch ausgehen und entsprechend zum Schutz der Kinder die Polizei rufen. Wer weiß, was die da ihren Kindern für Gewalt antun. Man kann auch das Jugendamt einschalten.
Auch hier, reine Mutmaßung. Kann ich natürlich nicht gänzlich ausschließen, jedoch gleich als erstes an genau ein solches Szenario zu denken, ist schon etwas drüber.
- [ ] Du hast verstanden
Es geht natürlich in Wirklichkeit nicht darum, die Kinder zu schützen, sondern mit dauernden Behördeninterventionen die Eltern dazu zu bringen, für Ruhe in den Ruhezeiten zu sorgen. Man nennt es "Hintergedanken".
Das hört sich ja sehr nach Spass an 👍🏼
Sind denn die Eltern Berufstätig ? Wenn nein wird mir einiges klar.
Die Frage ist ob es mehreren Nachbarn nervt. Dann könnte man sich regelmäßig beschweren bei der Verwaltung. Da würde ich aber den Kinderlärm eher etwas umschreiben.
Am besten den Krach aufnehmen und Protokoll anfertigen.
Hoffe ihr bzw. Sie sind nur Mieter.
Was aber auch helfen kann .... bei andauernden Lärm kann durchaus eine Mietminderung im Frage kommen !!!! Damit kommt man schnell weiter glaub mir
Für mich ein zweischneidiges Schwert, da auch Elternteil zweier sehr lebhaften Kinder (2 u. 3). Was reden wir hier auf die Kinder ein, bremsen sie beim spielen, verbieten das und jenes, was Krach machen könnte, doch letztlich sind es Kinder. Wir haben das Pech in einer sehr hellhörigen Wohnung zu leben und was scheinbar niemand der Nachbarn ahnt,- auch ihr Krach ist hörbar. Lange Rede, kurzer Sinn. Ständiger Kinderlärm muß, solange er außerhalb der Ruhezeiten stattfindet, hingenommen werden. Aber es gibt aus Halle/S. und aus Hannover Gerichtsurteile, die wohl genervten Nachbarn Recht gaben.
Es ist wirklich jeden Tag so. Der größere der beiden Kinder ist zudem auch Schulpflichtig und der kleine müsste in Kindergarten, aber man sieht die Kinder auch so selten draußen.
Auch weinen sie sehr oft und sehr lange, vielleicht wollen sie raus.
Aber das hilft mir schon weiter vielen Dank.