Rufschädigung bzw. Rufmord?

3 Antworten

Bei Anzeige von Polizei werden nur ernste Situationen wahr genommen. Bei harmlose Schwierigkeiten eher nicht selbst wenn schon die Polizei mischt sich meistens nicht ein. Ich würde mit dem Direktor der Schule reden und sagen das du Problem hast einer der Schulkameraden in deiner Schule. Formuliere es so und sag dem Rektor er solle die Eltern dieses Mädchen anrufen. Auf jeden Fall brauchst du Stichfeste Beweise um die zu überführen das alles falsch ist was die aus der Welt über dich verbreitet. Es ist gut das du erstmal krankgeschrieben bist. Ich kann verstehen das Schule ein Problem ist. Ich war selber früher die Schule mal gewesen ich hatte viele Probleme und zählte ich auch als Mobbing Opfer. Wie gesagt du kannst nur das eine tun um irgend welche Indizien suchen was sie dann bloß stellt des Mädchen.

Es gibt im Strafrecht keinen Rufmord. Es gibt Verleumdung und üble Nachrede.

Diese Delikte sind aber auch klassische Privatklagedelikte und eine Anzeige ist eh nur mit Strafantrag, also durch eine volljährige Person, möglich.

Solche Konflikte gehören gelöst und nicht bestraft!

Selbst wenn deine Eltern mit dir Strafanzeige erstatten sollten; es würde kein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.

Rufmord gibt es nicht. Du kannst üble Nachrede oder Verleumdung anzeigen.