Rückwärts in die Einbahnstraße?

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In Einbahnstraßen darf man nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren. Auch Rückwärtsfahren entgegen dieser Fahrtrichtung ist nicht erlaubt. So lautet der erste Teil des Leitsatzes einer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 10.10.2023, Az. VI ZR 287/22).

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-VIZR28722-einbahnstrasse-strasse-verkehr-unfall-auffahrunfall-parkplatz-rckwrts-richtung-falsch-anscheinsbeweis#:~:text=In%20einer%20Einbahnstra%C3%9Fe%20darf%20man,in%20die%20vorgeschriebene%20Fahrtrichtung%20fahren.

Du fährst ja aber trotzdem in die falsche Richtung, egal ob nun vorwärts oder rückwärts.

Ich würde mal sagen offiziell ist es nicht zulässig.

Nein, das ist wohl nicht erlaubt. In der Einbahnstraße rückwärts zu fahren um einzuparken ist sicher erlaubt aber entgegen der Fahrtrichtung in die Einbahnstraße hineinzufahren, dürfte in jedem Fall verboten sein, schon weil die, die in der erlaubten Fahrtrichtung fahren, damit nicht rechnen müssen.

Grundsätzlich nur zum einparken darf man rückwärts fahren.Aber sonst: nein

Einbahnstraße bedeutet: Du darfst nur in eine Richtung fahren - von A nach B.

Wie du das anstellst, oder ob du die Strecke im Rückwärtsgang fährst spielt keine Rolle - solange du dich an die Fahrtrichtung A->B hälst.