Rücknahmepflicht beim Rewe Discounter

5 Antworten

Nein, da täuscht du dich.
Dem Hersteller muss immer die Möglichkeit zur Reparatur/Nachbesserung eingeräumt werden, die innerhalb der Garantie natürlich kostenlos ist.


ickedicke 
Beitragsersteller
 11.03.2009, 13:58

Danke für die schnelle Antwort. Muß ich mich den mit dem Hersteller in Verbindung setzten oder kann ich das Rewe aufs Auge drücken? Mein Problem ist das ich arbeitslos bin und zum Bewerbung schreiben dringend den Drucker brauche. Hab auch keine Lust 3 wochen auf die Reparatur zu warten.

Mariposa68  11.03.2009, 13:59
@ickedicke

Den wirst du selber einschicken müssen.
Um dem vorzubeugen kauft man solche Geräte auch nicht beim Discounter, nur mal so als Tipp.

Mismid  11.03.2009, 14:00
@ickedicke

dann mußt du wahrscheinlich versuchen die Sachen woanders auszudrucken

ein Recht auf dein Geld hast du nicht.Der Händler muß die Ware innerhalb von 2 Jahren aber zurücknehmen und an den Hersteller schicken, wo er dann entweder repariert oder ausgetauscht wird


ickedicke 
Beitragsersteller
 11.03.2009, 14:03

Gibt es dafür irgendeine Gesetzesgrundlage? Wenn ich zum Filialleiter gehe und ihm sage die Leute bei gutefrage.net haben gesagt, zeigt er mir den Vogel. Nix gegen Euch, aber man will ja was in der Hand haben.

Du musst und solltest Dich auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch (§438 BGB) berufen. Den hast Du 2 Jahre (die ersten 6 Monate wäre die Beweispflicht beim Händler) gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller. Da kann sich REWE winden wie die wollen, das müssen die machen. Das Abwälzen auf den Hersteller und dessen Garantie wird gerne gemacht und ist halt sehr bequem für die, zumal man darüber streiten könnte, ob REWE dann für die Austauschgeräte noch Gewährleistung bringen müsste. http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Wenn es sich um einen Aktionsartikel handelt könnte es schon sein, daß die weitere Garantie dann über den Hersteller läuft. Der direkte Kontakt kann ja auch hilfreich sein!


Mismid  11.03.2009, 13:59

das hat nichts mit Aktionsartikel zu tun. Der Händler ist immer der Ansprechpartner innerhalb der Garantiezeit

Ellwood  11.03.2009, 15:20
@Mismid

Nicht innerhalb der Garantiezeit (für die Garantie IST der Hersteller zuständig), innerhalb der Gewährleistungsfrist wäre richtig, hier ist der Händler zuständig.

der händler muss die ware umtauschen... lass dich nicht verar..... du hast noch gewährleistung. setz dich mit der rewe-zentrale in verbindung...


Mismid  11.03.2009, 14:00

ja, aber nicht das Geld zurückgeben. Außerdem muß dem Hersteller ja die Gelegenheit zur Überprüfung und Reperatur gegeben werden