Rückgaberecht einer Ware (Kaffeemaschine)

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

gutschein annehmen,sei froh das du den bekommst,da die maschine dir bloß nicht gefällt

Hallo! Ein Geschäfft muss keine Rücknahme von gekauften Sachen einräumen. Dies geht nur beim Fernabsatzgeschäft, bei dem man die Ware vorher nicht sieht. Dennoch gewähren viele Geschäfte Ihren Kunden diesen Service, weil Sie zufriedene Kunden haben wollen. Letztlich ist es also für das Geschäfts fördernd.

Viele Grüße, Janine

Sei froh, wenn er sie überhaupt gegen einen Gutschein zurücknehmen will. So ein Kaffeeautomat ist nämlich ein sogenannter "Hygieneartikel", der vom Umtausch immer ausgeschlossen ist. Auch beim Media-Markt!

soweit ich weiß besteht keine generelles rückgaberecht bei nichtgefallen, das ist immer kulanz des verkäufers und du hast keinen anspruch auf erstattung des kaufpreises, der verkäufer kann selbst entscheiden, ob er dir "nur" einen Gutschein gibt.

Gekauft ist gekauft, Rücknahme ist nur Kulanz keine Verpflichtung.