Rückgaberecht einer Ware (Kaffeemaschine)
Hallo & Guten Morgen,
nun hatten wir uns so einen kleinen Kaffeeautomat bei MediMax (kennt jemand diesen Laden?) gekauft. Zuhause mehrere Male ausprobiert. Die Tasse vibriert ohne Ende. Haben uns entschlossen es zurück zu bringen. Der Verkäufer dieses Ladens möchte es nur entgegennehmen mit ner Gutschrift. Ich möchte aber das Geld! Er könne es sonst nicht zurücknehmen. Also sage ich mal bei Mediamarkt oder die Versandhäuser machen sich da nicht so´n Gesch....! Ich möchte ja eine andere mal kaufen, aber die anderen sind mir noch zu teuer. So´n richtige Kaffeeautomat, das Teil war mal nur so vorrübergehend. Wer kann mir en gute Tipp gebe. Tschuss und schöneer Tag noch..
5 Antworten
gutschein annehmen,sei froh das du den bekommst,da die maschine dir bloß nicht gefällt
Hallo! Ein Geschäfft muss keine Rücknahme von gekauften Sachen einräumen. Dies geht nur beim Fernabsatzgeschäft, bei dem man die Ware vorher nicht sieht. Dennoch gewähren viele Geschäfte Ihren Kunden diesen Service, weil Sie zufriedene Kunden haben wollen. Letztlich ist es also für das Geschäfts fördernd.
Viele Grüße, Janine
Sei froh, wenn er sie überhaupt gegen einen Gutschein zurücknehmen will. So ein Kaffeeautomat ist nämlich ein sogenannter "Hygieneartikel", der vom Umtausch immer ausgeschlossen ist. Auch beim Media-Markt!
soweit ich weiß besteht keine generelles rückgaberecht bei nichtgefallen, das ist immer kulanz des verkäufers und du hast keinen anspruch auf erstattung des kaufpreises, der verkäufer kann selbst entscheiden, ob er dir "nur" einen Gutschein gibt.
Gekauft ist gekauft, Rücknahme ist nur Kulanz keine Verpflichtung.