Rückgaberecht bonprix?

2 Antworten

Du hast zwei Jahre Gewährleistung auf den Einkauf. Nach 6 Monaten jedoch Beweislastumkehr -> dann musst du beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.

Sprich: Reklamierst du nach 5 Monaten muss der Verkäufer beweisen das der Schaden nicht schon beim Kauf bestanden hat.

Hast du nun die 6 Monate bereits überschritten oder nicht?

Bei unsachgemäßer Nutzung (z.B. Schuhe in der Waschmaschine gewaschen, jetzt lösen sie sich auf) greift die Gewährleistung natürlich nicht.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Du hast genau 6 Monate Gewährleistung, also auch das Recht, Mängel in dieser Zeit zu reklamieren. Setz dich mit denen in Verbindung zwecks Rücksendung (Retourenschein etc.).