Rückgabe Müller Gutschein?

3 Antworten

Im stationären Handel muss ein Händler Waren grundsätzlich nicht zurücknehmen - hierfür besteht keine gesetzliche Rechtsgrundlage. Das Rückgaberecht ist eine rein freiwillige Leistung (Stichwort: Kulanz).

Der Händler muss Artikel nur dann zurücknehmen, wenn Mängel vorliegen sollten.

Ferner ist ein Bargeldrefundierung bei Gutscheinen in der Regel generell nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Wenn du eine Rechnung hast, können sie es zurücknehmen, müssen aber nicht, das liegt in der Kulanz jedes Geschäftes.

Das wird wohl eher nichts.

Verkaufe den Gutschein 5 Euro billiger, als er Wert hat.