Ersteigerte Ware zurückgeben?
Ich habe etwas bei einer Justiz Auktion ersteigert und würde es gerne zurückgeben. Ist das noch möglich? Eigentlich hat man ja ein 14tägiges Rückgabe recht oder ?
das Paket ist bei mir schon angekommen.
1 Antwort
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Eigentlich hat man ja ein 14tägiges Rückgabe recht oder ?
Nein.
Du hast bei Fernabsatzgeschäften 14 Tage Widerrufsrecht, nicht aber bei Auktionen.
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Rasentraktor007
19.02.2024, 20:20
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
@Rasentraktor007
Habe ich. In der Auktion steht das diese nach privatem Recht verkauft wird. In den AGBs steht: Bei Versteigerungen nach den Vorschriften des privaten Rechts steht dem Erwerber unter den Voraussetzungen des § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu.
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Und sonst ist es auch nicht möglich es zurückzugeben?