Rückgabe Lautsprecher?

3 Antworten

Wenn du ihm nachweist, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, darf der Händler nachbessern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerCaveman  08.07.2024, 01:49

Ein solcher Nachweis muss noch nicht erbracht werden (Beweislastumkehr!).

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Juratheke2000  08.07.2024, 01:51
@DerCaveman

Doch muss erbracht werden. Die Beweislastumkehr endet nach sechs Monaten. Das Kaufdatum lag im August 2023 also deutlich länger als sechs Monate.

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DerCaveman  08.07.2024, 01:52
@Juratheke2000
Die Beweislastumkehr endet nach sechs Monaten.

Nein, wurde vor einiger Zeit schon auf 12 Monate erweitert.

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Noch ist der Haendler in der Beweispflicht dafuer, dass der Artikel zum Zeitpunkt der Uebergabe im August 2023 maengelfrei war und auch keine Macke hatte, die letztendlich zu dem Funktionsausfall gefuehrt hat. Ein solcher Beweis ist aber in aller Regel nur sehr schwer zu erbringen, oft auch ueberhaupt nicht.

Gelingt ihm dieser Beweis nicht, muss er kostenlos reparieren, umtauschen oder einen angemessenen Preisnachlass gewaehren (der dir nichts bringt und somit wohl auch nicht in Betracht kommt).

Zu einer Ruecknahme gegen Kaufpreiserstattung ist er jedoch nicht verpflichtet und das waere fuer dich auch nicht erstrebenswert, weil er dann eine Nutzungsentschaedigung fuer den Zeitraum abziehen koennte, in dem du den Artikel problemlos nutzen konntest.

Beim Höndler bzw. beim Produktanbieter reklamieren.

Umtausch bzw. Geld zurück ist kulanzabhängig.

Grundsätzlich wird eingeschickt und repariert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.