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Der Mieter darf sich seinen Kabelfernsehanbieter jetzt selber aussuchen.
Der Mieter darf sich seinen Kabelfernsehanbieter jetzt selber aussuchen.
Wenn du ihm nachweist, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, darf der Händler nachbessern.
Nein. Vertragsparteien können nachträglich nicht geändert werden.