Rote ampel geblitzt?

3 Antworten

Bei Rot muss man die Kreuzung verlassen haben. Bei einem drohenden Stau in die Kreuzung einzufahren, selbst wenn man grün hat, und bei Rot immer noch im Kreuzungsbereich zu stehe, ist ein strafbarer Rotlichtverstoß.


ascii0815  30.09.2024, 08:53

Dass man bei stockendem Verkehr nicht in die Kreuzung einfahren darf, ist richtig. Befindet man sich bereits im geschützten Bereich hinter der Ampel, wenn diese auf Rot schaltet, ist das jedoch kein Rotlichtverstoß. Mit Behinderung kommt stattdessen Tatbestand Nr. 111100 infrage:

"Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung *)
ein und behinderten +) dadurch Andere."

Hierfür ist ein Bußgeld von 20 € vorgesehen. Mit Unfall erhöht es sich auf 35 €.

Dass der Kreuzungsbereich bei Rot bereits verlassen sein muss, ist nicht richtig. Gerade Linksabbieger können die Kreuzung verkehrsbedingt oft erst verlassen, wenn bereits Rot ist. Die dafür nötige Zeit muss für die Steuerung der Ampel einberechnet werden.

Also wenn sich im Ampelbereich Stau bildet dann musst du vor der Ampel warten. Wenn du geblitzt wirst, während du über ne rote Ampel fährst, dann wäre das höchst wahrscheinlich ein A Verstoß = Führerschein für eine Zeit weg. Aber wart erstmal ab.

Wenn der Stau unvorhersehbar war und du plötzlich mitten den beiden Ampel anhalten musstest, da hast du ja nichts falsch gemacht. Und kriegst auch keine Strafe.

Vielen Glück und lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gar nichts.

Du bist bei Grün eingefahren.

Es passiert schon mal, dass es auf der Kreuzung stockt und du dort noch stehst, wenn die Ampel schon auf Rot gesprungen ist.


Hamburger02  30.09.2024, 00:33

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der zu einem teuren Rotlichtverstoß führen kann:

§11 StVO:

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.