Roller krieg ich ihn?
Hallo gestern um 20:00 würde ich von der Polizei angehalten mit meinem Roller der Roller war auf dem Besitzer angemeldet und ich bin bis gestern mit ihn gefahren Roller Würde beschlagnahmt und der Polizist sagt nur der Besitzer kann es abholen obwohl ich mit dem Besitzer wo auf ihm angemeldet ist mit dem habe ich kein knt und Streit weil wir uns nie einig waren was passiert jetzt wenn der Besitzer denn Roller wieder holt dann habe ich ja umsonst denn Roller gezahlt. MfG
2 Antworten
Interessante Geschichte.....
Würde der Roller ein Zulassungskennzeichen, also Nummerndchild haben, hättest du ihn nach dem Kauf beim Straßenverkehrsamt auf dich ummelden müssen, weil das Vorschrift ist.....
Er wird deshalb wahrscheinlich nur ein Versicherungskennzeichen haben und wenn man ein Moped, Roller, Mofa... also ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen erwirbt, dann erwirbt man die Versicherung mit und teilt der Versicherung lediglich den Halterwechsel mit....
Entgegen deiner Annahme und Behauptung, in einem deiner Kommentare, ist der Roller nicht bis Ende des Jahres auf den ehemaligen Besitzer "angemeldet", denn das sogenannte Versicherungsjahr geht immer bis zum letzten Tag im Februar im Folgejahr....
Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch, sondern man muss sich immer zum ersten März ein neues Versicherungskennzeichen holen, was dann eine andere Farbe hat.
Auch das Kennzeichen gilt dann wieder bis Ende Februar des Folgejahres...
Wenn jmd. sich z. B. erst im August ein Kennzeichen holt, dann gilt auch das bis Ende Februar aber kostet weniger, weil es kein volles Jahr gilt.
Die Kollegen beschlagnahmen nicht einfach einen Roller, nur weil du nicht der (eingetragene) Halter bist.
Man kann durchaus auch mit Fahrzeugen von anderen Leuten fahren, wenn die damit einverstanden sind und man die erforderliche Fahrerlaubnis hat, ohne, dass die beschlagnahmt würden...
Eine Beschlagnahmung würde allerdings erfolgen, wenn das Fahrzeug z. B. als gestohlen gemeldet wäre....
Kauft man ein beliebiges Fahrzeug, dann schließt man einen Kaufvertrag ab, weil man mit dem jederzeit die Eigentumsverhältnisse klären kann.
Ich hoffe, dass wir dir in deiner ersten Frage schon interessante Infos geben konnten......
LG
Habt ihr keinen Kaufvertrag gemacht? 😳
Und: Zu jedem Fahrzeug gehören Dokumente. Wo sind diese?
Wenn du ihm nur Geld gegeben, aber keine Dokumente bekommen hast und ihr keinen Kaufvertrag gemacht habt, kann er natürlich behaupten, es ist immer noch seins. Du hast ja keinen Nachweis über deinen Besitz, er schon.