Roller?

2 Antworten

Mit 15 darfst Du ein Mofa mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren (25km/h)

In Testphase durfte man in einigen Bundesländern die Fahrerlaubnisklasse AM für Roller als "richtigen Führerschein" schon mit 15 erwerben, dann darfst Du

Klasse AM:

– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

fahren. Also auch Roller mit 45km/h.

Laut Fahrerlaubnisverordnung wurde das Mindestalter für Klasse AM von 16 auf 15 Jahren reduziert, damit macht es keinen Sinn mehr, einen Roller von 45km/h auf 25 km/h zudrosseln, da der Preis für die Drosselung und die Gebühren für die Mofaprüfbescheinigung in etwas dem Preis des Führerscheines der Klasse AM entspricht.

ACHTUNG!

Die Klasse AM gilt bis zum 16. Geburtstag nur innerhalb von Deutschland !!!

Wenn Du also an einer Staatsgrenze wohnst, musst Du das unbedingt beachten, dass Du vor dem 16. Geburtstag NICHT über die Grenze fährst.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

Die Klasse AM unterliegt nicht der Regelung der Probezeit !!!

Wenn Du also später eine andere Fahrerlaubnisklasse dazu erwibst (z.B. die Klasse B) beginnt Deine Probezeit gem §32 FEV erst mit Erteilung der Klasse B.

Trotzdem würde ich meinem Kind die FE Klasse AM gegenüber dem Mofa ermöglichen, weil 25km/h einfach ein Verkehrshindernus ist und es im Stadtverkehr immerwieder zum Überholen solcher Fahrzeuge anregt, was für den Mofafahrer oft nicht ungefährich ist (Mindestabstand)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst mit 15 eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben (das ist kein Führerschein!) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM. Die Prüfbescheinigung berechtigt Dich zum Führen von 50 ccm Mofas bzw. Mofa-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Die Fahrerlaubnis AM berechtigt Dich zum Führen von 50 ccm Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bzw. Altfahrzeugen dieser Klasse für die andere Höchstgeschwindigkeiten galten (BRD: 40 km/h, 50km/h; DDR: 60 km/h). Zu den Kosten kann ich keine aktuellen Angaben machen, aber die Mofa-Prüfbescheinigung ist natürlich weniger aufwendig und günstiger.