Römische Republik Aufbau?

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Besonders wichtige politische Institutionen (Einrichtungen) der römischen Republik waren Senat, Volksversammlung(en) und Magistrate (Beamte, Amtsträger, Amtsinhaber). Außerdem hatten vor allem Gerichte auch eine politische Bedeutung aufgrund von Prozessen, die Politiker betrafen.

A) Senat

Der Senat war eine zentrale Institution. Die Mitglieder wurden durch Eintragung in eine Liste bestimmt. In der späten römischen Republik zu Ciceros Zeiten ergab sich die Aufnahme in den Senat ergab sich von selbst (durch Ausübung eines Amtes), wenn jemand Quaestor wurde.

Sulla hat die Anzahl der Senatoren auf rund 600 erhöht.

Die Konsuln erstatteten dem Senat Bericht. Die Senatoren berieten miteinander über wesentliche politische Fragen. Der Senat übte durch seine Beschlüsse (senatus consulta) große Macht aus, weil er die gesammelte Autorität der Gesamtgruppe der politischen Führungsschicht darstellen konnte. Die senatorischen Familien waren auch durch das Klientelwesen mächtig.

Der Senat konnte beschließen (sogenanntes senatus consultum ultimum; kurz: SCU), in einem Notstand den Konsuln und anderen Magistraten außerordentliche Vollmachten zu geben, um Schaden vom Staat abzuwenden.

B) Volksversammlung(en)

Volksversammlungen wurden von Magistraten (magistratus) einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren (es gab die contio, eine informelle Versammlung, in der Politiker Absichten und Gesetzesentwürfe ankündigen und vorstellen konnten) oder Anträge abändern.

Die Funktionen der Volksversammlung(en) waren:

  • Wahl von Magistraten
  • Gesetzgebung
  • Rechtsprechung in wenigen besonderen Fällen (spielte aber nur eine untergeordnete Rolle); römische Bürger hatten bei Strafen gegen Leib und Leben das Recht zur Anrufung des Volkes (provocatio ad populum)


In der Römischen Republik gab es 4 verschiedene Volksversammlungen (comitia; Komitien).

a) comitia curiata: Die Versammlung der 30 Sippen (curiae; Kurien) stammte noch aus der Königszeit, in der sie zweimal jährlich einberufen wurde. In der späteren Zeit der römischen Republik wurde sie durch 30 Liktoren (Amtsdiener) vertreten und hatte hauptsächlich sakrale Funktion (religiöse Zeremonie und formale Bestätigung der Gültigkeit von Staatsakten) und wirkte bei einigen Familien- und Erbangelegenheiten mit (z. B. Adoptionen). In der praktischen Politik war sie unwichtig.

b) comitia centuriata: Die Zenturiatsversammlung hatte einen Bezug zur Heeresorganisation (Zenturien = Hundertschaften) mit verschiedenen Waffengattungen, wobei sie aber nicht mehr eine tatsächliche militärische Gliederung war. Es gab die Reiter (die Reichsten, die sich ein Pferd leisten konnten) und die Fußsoldaten mit 5 nach Vermögen unterteilten Klassen sowie darunter Handwerker, Musiker und nicht Wehrpflichtige. Abgestimmt wurde in der Reihenfolge der Vermögensklassen, bis eine Mehrheit erreicht war. Jede Einheit (Zenturie) hatte nur eine Stimme (Mehrheit innerhalb der Einheit). Die Reichen hatten trotz weniger Mitglieder viele Zenturien und so ein größeres Gewicht.

Die Zenturiatskomitien waren in der späten römischen Republik zuständig für die Wahl der höheren Magistrate (jährlich Konsuln und Praetoren, gelegentlich Zensoren), die Entscheidung über Krieg und Frieden, Gesetzgebung und Strafgerichtsbarkeit bei Hochverrat (perduellio).


c) comitia populi tributa: Die Tributkomitien waren eine Versammlung des Volkes, in der Plebejer und die Patrizier vertreten waren, und die in 35 Tribus eingeteilt waren. Es gab insgesamt 4 städtische und 31 ländliche Tribus. Durch Listeneintragung wurden Römer einem Tribus als Wahlbezirk zugewiesen. Die Tributkomitien wählten die unteren Magistrate (kurulische Ädilen, Quaestoren und Militärtribunen) und konnten Gesetzesbeschlüsse fassen.

d) concilium plebis: Diese Volksversammlung (Versammlung der Plebs) wurde von den Volkstribunen (tribuni plebis) auf dem Forum Romanum einberufen. Sie wählte die plebejischen Aedile und die Volkstribune. Das concilium plebis konnte Gesetze beschließen (ihre Beschlüsse [plebis scita = Plebiszite/Volksabstimmungen] waren seit 297 v. Chr. [Ende der Ständekämpfe] für das Gesamtvolk [populus] bindend. In der Praxis lag die Gesetzgebung in der Hauptsache beim concilium plebis, weil es nicht so schwerfällig zu organisieren war.

C) Magistrate


Magistrat zu sein, gehörte zur politischen Laufbahn (Ämterlaufbahn: cursus honorum). Magistrate übten im antiken Rom öffentliche Regierungsämter aus und wurden im Normalfall von einer Volksversammlung gewählt.

Es gab Prinzipien für die Ausübung von Ämtern.

  • Annuität: Begrenzung der Amtszeit der Magistrate auf 1 Jahr (lateinisch annus = Jahr).
  • Kollegialität: Ausübung von Ämtern durch mehreren Personen als gleichgestellte Kollegen. Die Ämter für Magistrate in der Ämterlaufbahn wurden von mindestens zwei gleichberechtigten Kollegen ausgeübt. Magistrate hatten gegen Anordnungen von Kollegen und niedrigeren Magistraten ein Einspruchsrecht und konnten sie rückgängig machen.
  • Vermeidung der Iteration (Wiederholung; es gab einige Ausnahmen; seit 82 v. Chr. war es erst nach 10 Jahren erlaubt, erneut Konsul zu werden)
  • Verbot der Anhäufung (Kumulation) von Ämtern, verhinderte die gleichzeitige Bekleidung mehrerer Ämter
  • Verbot der Aneinanderreihung (Kontinuation) von Ämtern zeitlich direkt hintereinander


Magistrate wurden nicht besoldet und hatten nur eine zeitlich begrenzte Amtsdauer. Sie standen an der Spitze der Exekutive und hatten auch Funktionen in der Rechtsprechung.

2 Konsuln (consules), bei denen die oberste Leitung lag

Praetoren
(praetores)

Aedilen
(aediles)

Quaestoren
(quaestores)

Volkstribune
(tribuni plebis)

Lucius Cornelius Suilla hatte als Diktator (82 – 79 v. Chr.) die Befugnisse des Volkstribunats stark eingeschränkt und so die Volkstribunen weitgehend entmachtet. Gesetzesanträge an die Volksversammmlung durften nur nach Vorberatung und Zustimmung des Senats gestellt werden. Volkstribune konnen nicht in einer Ämterlaufbahn (cursus honorum) weitere Ämter (Magistraturen) ausüben, womit das Amt als Sackgasse bzw. vorzeitiger Endpunkt für begabte und ehrgeizige Leute die Anziehungskraft nahezu völlig verlor. Das Interzessionsrecht (intercessio, »Dazwischentreten«) konnte anscheinend nicht eingesetzt werden, um Senatsbeschlüsse und vom Senat autorisiserte Handlungen von Magistraten durch ein Verbieten (Veto) zu verhindern. Ein Teil der neuen Bestimmungen ist bald zurückgenommen worden und 70 v. Chr. sind die genannten Einschränkungen für Volkstribunen ganz aufgehoben worden.

Zensoren
(censores)

Alle 5 Jahre konnten Zensoren von den Zenturiatskomitien gewählt werden (wählbar waren ehemalige Konsuln). Zensoren hatten die Aufgaben, die Vermögensschätzung durchzuführen, Bürger bestimmten Gruppen zuzuteilen und in Listen von Institutionen aufzunehmen oder aus ihnen zu entfernen und staatliche Aufträge bei bestimmten finanziellen/wirtschaftlichen Angelegenheiten vergeben. Bei diesem Sonderamt betrug die Amtszeit 18 Monate. Sulla hatten den Zensoren die Befugnis zur Auswahl des Senats (lectio senatus; Senatoren konnten dabei wegen Unwürdigkeit aus dem Senat ausgestoßen werden) genommen worden, dies ist 70 v. Chr, wieder aufgehoben worden. In der Praxis sind in der späten römischen Republik nur gelegentlich Zensoren gewählt worden.

Diktator
(dictator) In einem Notstand konnte ein Diktator (dictator) erannt werden und dieser als Helfer und Stellvertreter einen Reiterführer (magister militum) ernennen. Das Ausnahmeamt der Diktatur sollte nach der Verfassung eigentlich höchstens 6 Monate ausgeübt werden. Sullas längere Amtszeit ist eine Abweichung davon gewesen

Es gab Promagistrate, die vor allem für die Provinzverwaltung wichtig waren. Sulla hatte bestimmt, Konsuln und Praetoren sollten nach 1 Jahr Amtszeit Statthalter von Provinzen als Prokonsuln bzw. Propraetoren sein, diese innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen des Nachfolgers verlassen und nicht gegen Beschlüsse des Senats Krieg führen oder ihren Aufgabenbereich ohne ordnungsgemäße Übergabe der Befugnisse an einen Vertreter bzw. Nachfolger verlassen.

D) Gerichte

In der Zeit der späten Republik spielten Gerichtshöfe (quaestiones) mit Geschworenen eine wichtige Rolle. Sulla hatte 8 ständige Geschworenengerichtshöfe eingerichtet, von einem Praetor geleitet und ausschließlich mit Senatoren als Geschworenen. 70 v. Chr. wurde bestimmt, Geschworene aus den Gruppen der Senatoren, Ritter (equites) und Aerartribunen (tribuni aerarii) zu nehmen.

In Bibliotheken gibt es Bücher zum Thema, z. B.:

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik : Grundlagen und Entwicklung. 8. Auflage. Unveränderter Nachdruck der 7., völlig überarbeiteten und erweiterten Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460). ISBN 978-3-506-99405

Ingemar König, Der römische Staat : ein Handbuch. Stuttgart : Reclam, 2009 (Reclams Universal-Bibliothek ; Nr. 18688). ISBN 978-3-15-018668-8

Wolfgang Kunkel und Roland Wittmann, Die Magistratur. München : Beck, 1995 (Handbuch der Altertumswissenschaft, Abteilung 10: Rechtsgeschichte des Altertums ; Teil 3, Band 2: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Von Wolfgang Kunkel. Herausgegeben und fortgeführt von Hartmut Galsterer, Christian Meier, Roland Wittmann). ISBN 978-3-406-33827-4


CrayyZae 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 21:59

Vielen Dank

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Die zentrale politische Instanz in der Römischen Republik war der Senat. Er bereitete alle wesentlichen politischen Entscheidungen vor und erteilte in staatlichen Notlagen den Konsuln oder anderen Beamten außerordentliche Vollmachten.

Die höchsten Beamten der römischen Republik waren die Konsuln.

Weitere in der Bedeutung abgestufte Ämter waren:

  • Prätoren
  • Quästoren
  • Ädilen

In den Senat gelang man automatisch durch die Bekleidung der Quästur. Die Mitgliedschaft im Senat war i. d. R. lebenslänglich.

Gelegentlich wählte der Senat einen Zensor, der die Bürgerlisten oder auch die Senatsmitgliedschaft überprüfte - bei Unwürdigkeit konnte ein Senator seinen Rang verlieren.

In außerordentlichen Lagen, die den Untergang der Republik zur Folge haben konnte, etwa Hannibals Militärexpedition nach Italien, ernannte der Senat einen Dictator mit umfassendsten Vollmachten,

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.