Robert Spaemann?
Hallo,
Ich habe mir paar Textstellen zu Robert Spaemann durchgelesen und habe von manchen Sätzen nicht so ganz die Bedeutung verstanden, sodass ich fragen wollte, ob mir das vielleicht jemand verständlicher deuten könnte:
1. (Kurz bevor dieser Passage geht es darum, dass aus "vernünfitigen" Gründen dem Menschen Leid (solange die Würde erhalten bleibt) zugefügt werden kann und das Gleiche bezieht er nun auf Tiere): "Sind vernünftige, also rechtfertigende Gründe im Fall der Leidzufügung gegenüber Tieren von der gleichen Art? Offenbar nicht. Und deshalb nicht, weil der Begriff der Zumutbarkeit im Bezug auf Tiere keinen Sinn hat." Ich verstehe hierbei das Wort "Zumutbarkeit" nicht und wollte fragen, was er in diesem Kontext damit meint.
2.... zu vernehmen und sich selbst gegenüber geltend werden zu lassen, nennen wir "Gewissen". Als mögliches Gewissensubjekt und nur als solches besitzt der Mensch das, was wir Würde nennen. Hierbei verstehe ich das "Gewissensubjekt" nicht.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
1. In diesem Kontext bezieht sich "Zumutbarkeit" darauf, ob es gerechtfertigt ist, einem Lebewesen Leid zuzufügen. Spaemann argumentiert, dass es vernünftige Gründe geben kann, einem Menschen Leid zuzufügen, solange seine Würde dabei erhalten bleibt. Diese Gründe können etwa im Rahmen der Selbstverteidigung liegen. Im Fall von Tieren jedoch gibt es laut Spaemann keine vergleichbaren rechtfertigenden Gründe, da der Begriff der Zumutbarkeit im Bezug auf Tiere keinen Sinn ergibt. Mit anderen Worten: Es ist nicht gerechtfertigt, einem Tier Leid zuzufügen, da sie nicht über menschenähnliche Rechte und Würde verfügen.
2. "Gewissensubjekt" bezieht sich darauf, dass nur Lebewesen, die in der Lage sind, ein Gewissen zu haben und moralische Entscheidungen zu treffen, auch über Würde verfügen. Spaemann argumentiert, dass das Gewissen ein wesentlicher Bestandteil der Würde des Menschen ist, da es ihm ermöglicht, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden und moralisch zu handeln. Nur Lebewesen, die als Gewissensubjekt agieren können, besitzen laut Spaemann die Würde, die wir dem Menschen zuschreiben.
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Notwehr kann man auch bei einem Angriff von einem Tier rechtfertigen, auch wenn dem Tier Leid zugefügt wird. Auch Tiere haben ein Anrecht auf ein würdevolles Leben.