Risse im Aussenputz. Ist die Behebung unter Garantie gedeckt?

3 Antworten

Die Frage ist ja doch, welche Ursache die Risse haben und dazu könnte nur ein Bausachverständiger nach eingehender Prüfung Stellung nehmen. Nur dann, wenn die Risse Gewährleistungsmangel waren müßte die Baufirma auch für die Folgearbeiten aufkommen.


robiwankenobi1 
Beitragsersteller
 26.12.2014, 09:28

Da sie ja schon die Risse behoben haben, ist das nicht schon so eine Art Eingeständnis, dass auch der Anstrich von der Baufirma bezahlt werden müsste?

0
ArminSchmitz  26.12.2014, 09:34
@robiwankenobi1

Da könnten die behaupten, das sei Kulanz gewesen.

Wie gesagt: Niemand kennt hier die Ursache der Risse. Wenn die Baufirma dafür aufzukommen hat, ist ja alles klar. Aber bis dahin ist ein langer und vor allem teurer Weg. Kein mir bekanntes Baugutachten hat weniger als etwa 1000 Euro gekostet und die Kosten muß der vorschießen der den Anspruch geltend macht, also Du. Rechtsschutzversicherungen kommen im übrigen für Bausachen NICHT auf.

1

Was habt Ihr für Vertrag gehabt mit der Baufirma? Eigentlich ist die Gewährleistungzeit 2 Jahre, bei besonderer Vereinbarung 5 Jahre.


robiwankenobi1 
Beitragsersteller
 26.12.2014, 09:26

Ich meine, es sind 5 Jahre.

0
Mismid  26.12.2014, 09:30

nein, die Gewährleistung bei Bauten nach HOAI beträgt für Standardteile mind. 5 Jahre, für spezielle 10 Jahre

0
ArminSchmitz  26.12.2014, 09:37
@Mismid
HOAI

Was hat die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hier für eine Bedeutung?

0
Arkesilaos  26.12.2014, 10:09
@ArminSchmitz

Die Haftung des Architekten würde einsetzen, wenn in der Ausführungsplanung ungeeignete Baustoffe vorgeschrieben wurden. Bei Außenputz in unseren Breiten wird ja normaler Putz ausgeschrieben. Wenn der Architekt noch die Phase Bauüberwachung im Vertrag hat, hat er eine gewisse Verantwortung dafür. Es gibt Wettersituationen, wo man mit dem Putzen besser wartet auf günstigere Bedingungen. Was war an den Tagen des Putzens für Wetter? Wenn die Sonne knallt, kann das Putzen riskant sein,da der Putz zu schnell austrocknet, ehe er richtig abbinden kann.

Kann dem Architekten Verschulden nachgewiesen werden, ist dessen Gewährleistung 5Jahre, in schweren Fällen von grober Fahrlässigkeit 10Jahre. Das nachzuweisen über Gericht ist ein langwieriger und oft negativ ausgehender Prozess.

0

Fotografieren und der Stelle melden die dafür zuständig ist.


angy2001  26.12.2014, 09:16

...dafür gibt es keine "zuständige Stelle".... wie meinst du das also genau?

0
Arkesilaos  26.12.2014, 09:26

wer soll das konkret sein?

0