Risse im Aussenputz. Ist die Behebung unter Garantie gedeckt?
Wir sind 10/2010 in unser neues Haus gezogen. Es hat einen weißen Rauputz. Dieses Jahr haben kleine feine Risse an der Unterkante entdeckt und gleich der Baufirma gemeldet. Die Risse wurden anschließend auch anstandslos behoben. Allerdings haben die Stellen jetzt wieder die ursprüngliche Farbe. Somit sind die Außenwände jetzt ziemlich fleckig. Die Baufirma meinte dazu, das sich die Farbe innerhalb von 6-8 Monaten angleicht. Leider ist das nicht der Fall. Die Baufirma bietet uns jetzt die Farbe für das komplette Haus an. Den Anstrich selber, sollten aber wir organisieren. Müsste die Firma nicht auch für den Anstrich aufkommen?
3 Antworten
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Die Frage ist ja doch, welche Ursache die Risse haben und dazu könnte nur ein Bausachverständiger nach eingehender Prüfung Stellung nehmen. Nur dann, wenn die Risse Gewährleistungsmangel waren müßte die Baufirma auch für die Folgearbeiten aufkommen.
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Da könnten die behaupten, das sei Kulanz gewesen.
Wie gesagt: Niemand kennt hier die Ursache der Risse. Wenn die Baufirma dafür aufzukommen hat, ist ja alles klar. Aber bis dahin ist ein langer und vor allem teurer Weg. Kein mir bekanntes Baugutachten hat weniger als etwa 1000 Euro gekostet und die Kosten muß der vorschießen der den Anspruch geltend macht, also Du. Rechtsschutzversicherungen kommen im übrigen für Bausachen NICHT auf.
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Was habt Ihr für Vertrag gehabt mit der Baufirma? Eigentlich ist die Gewährleistungzeit 2 Jahre, bei besonderer Vereinbarung 5 Jahre.
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nein, die Gewährleistung bei Bauten nach HOAI beträgt für Standardteile mind. 5 Jahre, für spezielle 10 Jahre
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Die Haftung des Architekten würde einsetzen, wenn in der Ausführungsplanung ungeeignete Baustoffe vorgeschrieben wurden. Bei Außenputz in unseren Breiten wird ja normaler Putz ausgeschrieben. Wenn der Architekt noch die Phase Bauüberwachung im Vertrag hat, hat er eine gewisse Verantwortung dafür. Es gibt Wettersituationen, wo man mit dem Putzen besser wartet auf günstigere Bedingungen. Was war an den Tagen des Putzens für Wetter? Wenn die Sonne knallt, kann das Putzen riskant sein,da der Putz zu schnell austrocknet, ehe er richtig abbinden kann.
Kann dem Architekten Verschulden nachgewiesen werden, ist dessen Gewährleistung 5Jahre, in schweren Fällen von grober Fahrlässigkeit 10Jahre. Das nachzuweisen über Gericht ist ein langwieriger und oft negativ ausgehender Prozess.
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und hier nach Werkvertrag BGB noch weiter: http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html
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Fotografieren und der Stelle melden die dafür zuständig ist.
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...dafür gibt es keine "zuständige Stelle".... wie meinst du das also genau?
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Da sie ja schon die Risse behoben haben, ist das nicht schon so eine Art Eingeständnis, dass auch der Anstrich von der Baufirma bezahlt werden müsste?