Reverse Charge Verfahren Einkauf im Ausland wie eintragen in Umsatzsteuer Voranmeldung?

1 Antwort

Du kaufst also Waren ein.

Dann bist du beim Reverse-Charge Verfahren falsch (Das gilt nur, wenn du von einem ausländischen Unternehmer Dienstleistungen beziehst).

Du hast durch den Einkauf einen innergemeinschaftlichen Erwerb, auf den du 19% Umsatzsteuer zahlst (Hinweis: Der leistende Franzose in deinem Beispiel hätte eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung).

Der innergemeinschaftliche Erwerb gehört bei dir in die Zeile 24 der Voranmeldung rein (Nettobetrag, den der Franzose schon in seiner Rechnung ausgewiesen hat und darauf dann nochmal 19% Umsatzsteuer).

Die Erwerbssteuer kannst du dann auch (sofern du kein Kleinunternehmer bist) auch als Vorsteuer wieder erstatten lassen.

Ergänzend hierzu (sofern du Kleinunternehmer bist): Wenn deine innergem. Erwerbe im Vorjahr 12.500€ nicht überschritten haben und es im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht tun, dann bräuchtest du auch keinen innergem. Erwerb zu besteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Doktorabc884 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:05

Danke dir, genau das hab ich dann auch verstanden das es dann eine innerg. Lieferung ist. Vielen dank dir.

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