Resturlaub Kündigungsfrist?
Hallo, wie sieht das aus mit Resturlaub , bin in den Ausbildung und habe noch 20 Tage Urlaub . Die müssen ja genehmigt werden oder sonst ausgezahlt werden.
Also noch ein mal konkreter : Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen für das ganze Jahr . Von den 30 Tagen(eigentlich 32 Tage weil ich vom letzten Jahr noch welche habe) habe ich bereits 20 Tage Urlaub gehabt. Also bleiben mir noch 10(12) Tage Urlaub für das Restjahr. Ich bin seit 1 Jahr in dem Unternehmen, kündige zum 30. September. Frage: Wie viel Urlaubstage kann ich mir jetzt noch nehmen , um die Kündigungsfrist mit Urlaub zu überbrücken?
4 Antworten
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Wann hast du die Ausbildung begonnen und wann willst du kündigen? Davon hängt ab, wie viel Urlaubsanspruch du bereits wirklich erworben hast.
Ansonsten gilt, dass in erster Linie Urlaub während der Kündigungsfrist gewährt werden soll. Nur, wenn das aus betrieblichen Gründen nicht mehr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses möglich ist, besteht hier - und nur hier! - die Möglichkeit, Resturlaubsansprüche auszuzahlen.
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Es hängt davon ab, wann du angefangen hast und zu wann du dann kündigst! Deshalb meine Nachfrage. Gib mir 'ne Antwort auf die Frage, ergänze sie um den vertraglich vereinbarten Jahresurlaubsanspruch und dann kann ich dir sagen, wie viel Resturlaub du noch hast!
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Habe im Aug. 2022 angefangen , also bin schon mehr als 6 Monate da .
danke für deine Hilfe
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30 Tage ist der vereinbarte Mindesturlaub , von dem ich schon 20 in Anspruch genommen habe , 32 hatte ich für dieses Jahr weil Keankheit im Urlaub .
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Du hast dadurch auf jeden Fall Anspruch auf die 4 Wochen bzw. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz, da du mehr als sechs Monate im Kalenderjahr 2023 dort tätig warst.
Wenn im Arbeits- oder einem Tarifvertrag mehr als dieser Mindesturlaubsanspruch vereinbart ist, musst du schauen, ob dort eine Klausel enthalten ist, wie mit diesen zusätzlichen Tagen über dem Mindesturlaubsanspruch im Fall des Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte umgegangen wird. Oft gibt es da Klauseln, die vorsehen, dass dieser über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Urlaub in diesem Fall gezwölftelt wird.
Bei 30 Tagen würde das bedeuten, dass du bis zum 30.09. 20 Tage + (10/12*9=7,5 -> aufrunden auf 8)8 Tage = 28 Tage Urlaubsanspruch für 2023 erworben hast.
Ohne eine solche Klausel wären es hingegen die kompletten 30 Tage.
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vielen Dank dir! Was heißt das jetzt konkret für meinen Fall ? (Bei 30 Tagen würde das bedeuten, dass du bis zum 30.09. 20 Tage + (10/12*9=7,5 -> aufrunden auf 8)8 Tage = 28 Tage Urlaubsanspruch für 2023 erworben hast)->also habe ich schon 28 Tage in Anspruch genommen und man rechnet dann mit dem Mindesturlaub von 30 Tagen , also stehen mit für die Kündigungsfrist nur 2 Tage zu ? Oder Rechne ich falsch ?
meine Frage wäre jetzt, wie viel Urlaub kann ich jetzt nehmen , damit ich am besten während der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten gehen muss .
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Wie ich bereits schrieb - es hängt davon ab, was in deinem Arbeits- oder einem für deine Ausbildung geltenden Tarifvertrag steht!
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Da fehlen ein paar Infos, aber ...
Der Urlaubsanspruch gilt für's ganze Jahr! Als Beispiel, weil es einfacher zu rechnen ist:
Du hast im Jahr Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das entspricht 2 Urlaubstage je Monat. Wenn Du also nur 6 Monate (= halbes Jahr) gearbeitet hast, dann hast Du nur Anspruch auf 12 Urlaubstage ...
Jetzt musst Du selbst ausrechnen, ob und wieviel Anspruch Du noch hast. Solltest Du bereits mehr Urlaub genommen haben als Dir zusteht, kann der Chef von Dir sogar ein Teil des Gehalts zurückfordern.
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Da der Urlaub fürs ganze Jahr gilt, kann es sein dass es gar nicht mehr 20 Tage sind wenn du bereits in der Mitte des Jahres kündigst.
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Wenn ich z.B 30 Tage für das ganze Jahr habe , 10 Tage schon Urlaub hatte , bleiben mir ja noch 20 übrig . Oder wird das anders gerechnet
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Wenn du nach dem 30 Juni kündigst dann ja. Vorher nur ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat.
Nach dem 30 Juni hast du Anspruch auf den restlichen Jahresurlaub.
Dieser muss noch vor dem Letzten Arbeitstag genommen werden. Wenn das nicht mehr geht mus der Resturlaub ausgezahlt werden.
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und habe noch 20 Tage
sicher, dass es noch 20 Tage sind? Der Urlaub bezieht sich ja auf das ganze Jahr. Wenn du unter dem Jahr kündigst kriegst du natürlich nur anteilig deinen Urlaub.
Wenn ich zum 1. Oktober kündige , dann habe ich den ganzen Mindesturlaub noch übrig ? Also 30 Tage ? Oder wie kann man den folgenden Text verstehen :
“Urlaubsanspruch bei Kündigung bis einschließlich 30. JuniWenn Arbeitnehmer während der ersten Jahreshälfte kündigen, besteht nach § 5 (1c) BUrlG ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall also einen Urlaubsanspruch von 6,66 Tagen.“