Ressortjournalismus Ansbach Grenznote?

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Da besteht bei dir ein Missverständnis. Keine Hochschule gibt im voraus irgendwelche Grenznoten bekannt, da sie diese nicht kennen. Grundsätzlich läuft ein Vergabeverfahren üblicherweise so ab (Feinheiten lasse ich außen vor): Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird von der Hochschule die Zahl der zu vergebenden Studienplätze festgelegt sowie die Art des Vergabeverfahrens (meist ist es eine Vergabe nach Notendurchschnitt und nach Wartezeit). Die Bewerber/innen werden gemäß ihrer Durchschnittsnote auf der Qualifikationsliste und gemäß der nachgewiesenen Zahl an Halbjahren auf der Wartezeitliste gereiht (vorher studierte Semester zählen nicht als Wartesemester). Und dann wir von oben anfangend einfach abgezählt, bis die vorhandenen Studienplätze vergeben sind. Wenn vergebene Studienplätze nicht angenommen bzw. zurückgegeben werden, dann bekommen die nächsten Bewerber/innen einen Studienplatz. Das geht so lange, bis kein Studienplatz mehr frei ist bzw. bis eine bestimmte Frist überschritten ist. Die Durchschnittsnote (bzw. auf der Wartezeitliste die Anzahl von Halbjahren), die der letzte zugelassene Bewerber bzw. die letzte zugelassene Bewerberin hatte, das ist der ominöse n.c. (numerus clausus). Der wird dann bekannt gegeben. Du kannst also vor oder bei einer Bewerbung allenfalls das Ergebnis des vorherigen Vergabeverfahrens erfahren. Ob das neue Vergabeverfahren wieder so ein Ergebnis bringen wird, weiß niemand.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung