Reparaturfrist und Vetragsrücktritt?

2 Antworten

Heyho,

Generell gilt für alle Elektrowaren im Euroraum eine gesetzliche Herstellergarantie von 2 Jahren. Sollte der Garantiefall eintreten und der Dienstleister kommt der Forderung nicht gleich, kannst Du selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten, da sich der Dienstleister offensichtlich nicht an die im Vertrag vereinbarten Regelungen hällt.

Wenn er dies nicht freiwillig tut, musst Du Deinen Anspruch zivilrechtlich einklagen oder darauf verzichten.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Es muss zunächst eine sinnvolle Frist zur Rückgabe dem Verkäufer gesetzt werden; hierbei kann der Rücktritt vom Kaufvertrag bereits angedroht werden. Dies ist belegbar dem Verkäufer zu übermitteln. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, kann der Rückstritt erfolgen und es müssen die Leistungen gegenseitig zurück gewährt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Rechtswegen  19.08.2024, 15:38

die Frsit läfut von alleine. ist zwar gut, trotzdem zu schreiben. aber wenn die Zeit ausreiche, kann man auch jetzt schon zurücktretn.

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Rechtswegen  19.08.2024, 15:39
@GS2000

wo stehet das Gegenteil?

Es war schon sehr lange so wegen EU, inzwischen steht es auch aber extra im GEsetz, auch schon länger

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GS2000  19.08.2024, 15:44
@Rechtswegen
inzwischen steht es auch aber extra im GEsetz

Bitte die Rechtsnorm zitieren.

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Rechtswegen  19.08.2024, 15:50
@GS2000

Ich hab mir das vor vielen Jahren abgewöhnt, als ich dir das auch mit Sicherheit schon mal zitiert habe. Entweder du interessierst dich wirklich für das Thema, dann schaust du auch selbst mal nach auf entsprechenden Hinweis. Oder dein Interesse ist nicht echt.

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Rechtswegen  19.08.2024, 15:51
@GS2000

Nichts für ungut, sonst gern. Ich mein, wenn ich jetzt die Zahl raussuchen muss, warum nicht genauso gut du selbst? Mein Dienst ist schon getan, dich zum wiederholten Male darauf hinzuweisen, und das kostenlos 😋

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GS2000  19.08.2024, 16:16
@Rechtswegen

Nein, es ist sinnbefreit und falsch. Jemand der sich auf eine Rechtsnorm beruft sollte diese auch als Beleg anführen können. Behauptungen aus der hohlen Hand geschöpft sind Geschwurbel.

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Rechtswegen  19.08.2024, 16:17
@GS2000

Nee, das ist ja der Witz, du belegst doch selbst auch nichts, von daher ist das wahrlich Geschwurbel von dir. Es ist seit Jahren falsch, daher weiß ich, dass du dich damit seit Jahren nicht befasst hast – und das ist bemerkenswert, wo du dich doch vorgeblich für das Thema interessierst. Bei mir, im Gegensatz dazu, ist die Behauptung nicht aus der hohlen Hand geschöpft, sondern Resultat professioneller Befassung.

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