Renterin mit 520€ und RV-Berfreiiung - Was ist zu beachten?

2 Antworten

Auch ein Minijob ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der Rentenversicherng. Man kann sich aber von der RV-Pflicht befreien lassen. Dies muss beim Arbeitgeber beantragt werden. In den meisten Fällen ist so ein Passus im Vertrag bereits vorgesehen, so dass man den Verzicht auf die Beitragspflicht nur ankreuzen muss.

Allerdings trifft das nicht für Regelaltersrentner zu, denn die sind von vornherein von der RV-Pflicht befreit. Sie können statt dessen auf die Beitragsfreiheit verzichten, um ihre spätere Rente jeweils zum 01.07. des Folgejahres zu erhöhen.

Im vorliegenden Fall kommt es also darauf an, ob es sich um eine vorzeitige Rente oder die Regelaltersrente handelt.

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 7 SGB VI zwingend elektronisch über die berufsständische Versorgungseinrichtung zu stellen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/221206_befreiung_vp_mitglieder_berufsstaend_einr.html