Rentenalter bei Erwerbsminderung? Zuverdienst??

2 Antworten

Solange er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, ist er nur unter 3 Std. täglich arbeitsfähig. Arbeitet er mehr, wird geprüft, ob die medizinische Voraussetzung (Restleistungsvermögen unter 3 Std. täglich) noch vorliegt und die Rente wird ggf. aberkannt bzw. in eine Teilrente umgewandelt.

Das Einkommen darf dabei bis zu 18.558,75 € pro Jahr betragen, was bei einer Arbeitszeit unter 3 Std. täglich nur mit einem Stundensatz von min. 24 € zu erreichen ist. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird der übersteigende Betrag zu 40% auf die EM-Rente angerechnet.

Mit 66 Jahren und 8 Monaten erreicht dein Freund die Regelaltersgrenze. Dann wird die EM-Rente in die Regelaltersrente umgewandelt. Ab dem Zeitpunkt könnte er - soweit er gesundheitlich dazu in der Lage ist - unbegrenzt hinzuverdienen.


Suzinha 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 11:27

Danke!!! Ist das Einkommen brutto oder Netto gerechnet?

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okieh56  04.07.2024, 18:14
@Suzinha

Beim Hinzuverdienst geht man immer vom Brutto aus.

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Verdienst ist nicht altersabhängig.

Er wird jedoch auf Bürgergeld bzw. auf Sozialhilfe angerechnet.

50zig-prozentige Erwerbsminderung,

Gibt es nicht bzw. nicht mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.