Rentenalter bei Erwerbsminderung? Zuverdienst??
Ein guter Freund von mir, geboren 1962, ist 62 Jahre alt, seit 10 Jahren hat er eine 50zig-prozentige Erwerbsminderung, durfte also 6 Stunden täglich arbeiten. Nun ist er nochmal schwerer erkrankt und muss darum die volle Erwerbsminderung beantragen. Sein Rentenanspruch ist, so wie bei vielen Menschen, minimal. Aufstocken usw...ist klar. Ab welchem Alter aber wird er legal etwas zu seiner Minirente dazu verdienen dürfen?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/okieh56/1544643282245_nmmslarge__3133_1079_577_577_302946b43e5234d36256affc2a70dc56.jpg?v=1544643282000)
Solange er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, ist er nur unter 3 Std. täglich arbeitsfähig. Arbeitet er mehr, wird geprüft, ob die medizinische Voraussetzung (Restleistungsvermögen unter 3 Std. täglich) noch vorliegt und die Rente wird ggf. aberkannt bzw. in eine Teilrente umgewandelt.
Das Einkommen darf dabei bis zu 18.558,75 € pro Jahr betragen, was bei einer Arbeitszeit unter 3 Std. täglich nur mit einem Stundensatz von min. 24 € zu erreichen ist. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird der übersteigende Betrag zu 40% auf die EM-Rente angerechnet.
Mit 66 Jahren und 8 Monaten erreicht dein Freund die Regelaltersgrenze. Dann wird die EM-Rente in die Regelaltersrente umgewandelt. Ab dem Zeitpunkt könnte er - soweit er gesundheitlich dazu in der Lage ist - unbegrenzt hinzuverdienen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Verdienst ist nicht altersabhängig.
Er wird jedoch auf Bürgergeld bzw. auf Sozialhilfe angerechnet.
50zig-prozentige Erwerbsminderung,
Gibt es nicht bzw. nicht mehr.
Danke!!! Ist das Einkommen brutto oder Netto gerechnet?