Religionswechsel zum Islam, beim Bürgeramt meldepflichtig?
Assalamu Alaikum wa rahmatullahi barakatuh
Ich bin seit dem 15.05 zum Islam konvertiert, Frage hiermit lautet. Ob es eine Pflicht ist, dem Bürgeramt oder der staatlichen Instituten davon hier in Kenntnis zu setzen sind.
Beziehungsweise, geht es von der jeweiligen Moschee Verwaltung automatisch direkt zum Wohnmeldeamt?
Oder muss man sich selbst drum kümmern?
Beste Grüße
Wozu denn?
Wozu:
Es dient jedglich dazu nicht doppelt zu zahlen.
Einmal die jährliche zakat und noch zusätzlich Kirchensteuer.
Es gibt keine Kirchensteuer für Muslime. Wieso solltest du welche zahlen?
Ich zahle ja offiziell Ja noch Kirchensteuer, nehme ich Mal an. Wenn man sich nicht formell abmeldet.
Ja, dann musst du aus der katholischen oder evangelischen Kirche austreten.
Was hat das mit der Konvertierung zum Islam zu tun?
Hat ja sein können das die Gemeinde, in der ich konvertierte irgendwie im Hintergrund alles abwickelt organisatorische formellen kaudawelsch. Die Abmeldung uvm.
3 Antworten
Nein. Jedoch:
Im Islam genügt im Allgemeinen das Sprechen der Schahada, des Glaubensbekenntnisses („Es gibt keine Gottheit außer Gott, und Mohammed ist sein Gesandter“), verbunden mit dem gemeinsamen Gebet, um als Muslim zu gelten. Beides muss auf Arabisch gesprochen werden und bei vollem Bewusstsein geschehen. Die Beschneidung bei Männern ist keine Bedingung für die Konversion. Viele Konvertiten zum Islam nehmen einen arabischen Vornamen an. Dieser kann auch beim Einwohnermeldeamt registriert werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Konversion_(Religion)#Islam
Alles Gute!
Der Islam ist keine steuerrechtlich relevante Religion. Daher musst du dem Meldeamt/Finanzamt nichts mitteilen.
Solltest du vorher in einer steuerrechtlich relevante Religion gewesen sein, solltest du vor dem Standesamt oder Amtsgericht noch den Kirchenaustritt erklären.
Das interessiert niemanden. Wenn du dem Judentum oder einer steuerpflichtigen christlichen Religion angehört hast, muss du dich abmelden. Das ist alles.