Religionsunterricht - Recht zur Abmeldung, wenn keine Ethikunterricht angeboten?

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Wenn die Erziehungsberechtigen das nicht wollen (bzw. ab dem Zeitpunkt wo der Jugendliche Religionsmündig ist - 14 in Deutschland und Österreich, wenn der Jugendliche das nicht will), muss ein Kind nicht zum Religionsunterricht. Wenn er eine schriftliche Abmeldung der Erziehungsberechtigten hat ist er religionsbefreit - dabei reicht zu sagen, dass ihr ihn abmeldet und eine Unterschrift, Grund muss nicht angegeben werden und ist auch völlig egal (ihr könnt ihn auch "grundlos" abmelden). Das ist alleine eure Entscheidung (bis er 14 ist, dann allein seine).

Ob es einen Ethikunterricht gibt oder nicht ändert nichts an den "Abmelderechten". Die Regierung hätte zwar gerne, dass er an Schulen angeboten wird, aber das ist Sache der Schule und nicht euer Problem. (Wenn es einen gibt muss er ihn eben besuchen, wenn nicht nicht.)

Allerdings hat die Schule immer noch die Aufsichtspflicht für ihn, das heißt er muss in der Schule bleiben. (Obwohl es meistens Regelungen gibt, dass wenn Religion am Anfang oder Ende ist mit Einwilligung der Eltern das Kind nicht in der Schule sein muss, wie genau das funktioniert weiß ich nicht). Ob in der Zeit etwas angeboten wird, das er währenddessen machen KANN (Ethik ist eine verpflichtende Alternative, zu allem anderen kann er nicht gezwungen werden- außer zur Anwesenheit irgendwo, man muss ihn ja beaufsichtigen) oder er sich irgendwie selbst beschäftigen muss liegt auch an der Schule.


Gibt auch keine andere entsprechende Wahlpflichtmöglichkeit wie z.B. Soziologie?

Ich weiß nur, dass man ab einem Alter von 14 Jahren mündig ist, seine Religion frei zu wählen und von da an auch nicht von den Eltern gezwungen werden kann ihre Glaubensvorstellungen zu verfolgen.

Aber eigentlich müssten die immer eine Ausweichmöglichkeit anbieten, oder es müsste die Möglichkeit bestehen, auf eine Teilnahme zu verzichten.


deletedname  27.02.2014, 11:41
...Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Absatz 4 WRV darf aber niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden. Als Konsequenz der Religions- und Gewissensfreiheit können deshalb die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) über die Teilnahme des Kindes entscheiden, Art. 7 Abs. 2 GG, und das Kind vom Religionsunterricht abmelden. Ab dem zehnten Lebensjahr ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Vom zwölften Lebensjahr an bedarf diese Entscheidung der Zustimmung des Kindes. Ab der vollen Religionsmündigkeit mit 14 Jahren, wenn der Schüler also sein Grundrecht der Religionsfreiheit selbst ausüben kann, entscheidet er auch selbst über die Religionszugehörigkei ( http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland#Erteilung_von_Religionsunterricht)
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heide2012  27.02.2014, 12:00
@deletedname

Das hilft bei der Frage nicht wirklich weiter und sollte allgemein bekannt sein.

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Natürlich kann man jederzeit sein Kind aus dem Religionsunterricht "abmelden", dazu genügt eine formfreie unterschriebene Erklärung. Entgegen mancher Antworten ist die Konfession des Kindes vollkommen egal, denn kein einjähriges Kind hat sich ausgesucht, ob es getauft wird oder nicht! Auch kann man Religionsunterricht doch nicht mit anderen Fächern gleichsetzen! Glaube mit Fakten zu vergleichen ist wie Äpfel und Birnen zu vergleichen...

In der Regel sind die Religionsstunden am Anfang oder Ende des Schultages, so dass er dann später kommen oder früher gehen kann.


FGO65  27.02.2014, 11:34

Nein, das ist so nicht richtig

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Du kannst dein Kind immer vom Religionsunterricht abmelden. Wenn es keinen Ersatzunterricht gibt, dass muss er im Zweifelsfall die Zeit in einer anderen Klasse absitzen. Das handhabt jede Schule anders. Frag mal nach, dein Sohn ist sicher nicht der erste.

Er wird in der Konsequenz keine Note für das Fach bekommen und sich vermutlich langweilen. Aber wenn er das so möchte, geht das.