Reicht „Verdächtige ip“ für die Polizei?

4 Antworten

Du kannst froh sein, wenn die Polizei da überhaupt was gebacken bekommt. Aber: Eventuell war der Hacker ja nicht so clever und hat tatsächlich mit seiner IP gehackt. Dann würde ich alle Infos bei der Polizei in Form einer Anzeige agbegen.

Also erstmal wurde dein Snapchat account nicht gehackt, sondern entweder per Bruteforce oder durch reines raten "geknackt". Meistens passiert sowas durch bekannte, die dein Passwort erraten können, anhand von einfachen aus Persönlichen Daten bestehenden Passwörtern. Ein Fall für die Polizei ist das wohl kaum, die werden eh nichts unternehmen. Kontaktier Snapchat, in der Mail die du bekommen hast steht auch drin, was du tun sollst falls du das nicht warst, der sich angemeldet hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Financial Data Scientist @ Google (Cloud) [TensorFlow]

Theoretisch ja, praktisch denke ich halt, dass die Polizei / das BKA besseres zu tun hat, als sich mit gehackten Snapchat-Accounts zu beschäftigen. Ist es denn sehr wichtig?

Ich würde eher mit Snapchat Kontakt aufnehmen um wieder rein zu kommen, und in Zukunft 2-Faktor Authentifizierung aktivieren.

Die Polizei hat nicht die Aufgabe, dir deine Daten wieder zu geben, und wegen eineme einma.igen LogIn Versuch tun die GAR NICHTS . NADA! Es ist kein schaxden entstanden.

Wenn du damit kommst, lachen die dich aus.

Außerdem warst du das vermutlich selber. So was passiert schon mal, wenn das Internet sich "verschluckt",

Vermutlich wurde es von Snap gesperrt, du musst dich also mit DENEN in Verbindung setzen. So oder so ist das eh zuerst mal deren Sache. Die Polizei kann das überhaupt nicht.